Müllkonflikte westliche Frankenallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST
1273
Betreff: Müllkonflikte
westliche Frankenallee Die Liegenschaft Frankenallee 327
/ Wickerer Straße und die Liegenschaften im Umfeld des so genannten
Wendehammers Rüsselsheimer Straße stehen jeweils im Eigentum von
Wohnungsbaugesellschaften, die geeignete Fachfirmen zur geordneten
Bewirtschaftung der Tonnenstandplätze beauftragt haben. Diese Tonnenstandplätze sind mittlerweile
gepflastert und mit mindestens 2m hoher Vergitterung eingehaust. Meistens
können sie nur mit Schlüssel betreten werden, über die FES, Hausverwaltung und
Mieter verfügen.
An den Grundstücksgrenzen
sind viele Schilder des nachfolgenden Inhaltes aufgestellt: "Sperrmüll ablegen verboten" und
"Das Abstellen von jeglichem Müll ist strengstens VERBOTEN!". Die nach Westen und Osten führenden Sackgassen der
Rüsselsheimer Straße südlich der Häuser Frankenallee 337 und 335 sind
abgesperrt. Mehr können die
Liegenschaftseigentümer und die mit der Tonnenstandplatzbewirtschaftung
beauftragten Firmen nicht leisten. Der illegale Sperrmüll, der vor einiger Zeit auch
auf den Tonnenstandplätzen abgelegt wurde, wird jetzt im öffentlichen Raum
abgelegt. Dafür sind die Wohnungsbaugesellschaften nicht verantwortlich.
Schließlich erfolgt die sachgemäße Unterrichtung der Mieterschaft zum Thema
Sperrmüll über Broschüren der FES in mehr als 10 Sprachen. Im Umfeld wohnen auch viele Personen, mit geringstem
Interesse für ordentliche Müllentsorgung. Immer wieder wird Sperrmüll aus der
Umgebung herangekarrt und abgelegt. Es besteht die Scheu, das mit Zeugenschaft
zur Anzeige zu bringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.06.2014, OM 3248