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Müllkonflikte westliche Frankenallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1273 Betreff: Müllkonflikte westliche Frankenallee Die Liegenschaft Frankenallee 327 / Wickerer Straße und die Liegenschaften im Umfeld des so genannten Wendehammers Rüsselsheimer Straße stehen jeweils im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, die geeignete Fachfirmen zur geordneten Bewirtschaftung der Tonnenstandplätze beauftragt haben. Diese Tonnenstandplätze sind mittlerweile gepflastert und mit mindestens 2m hoher Vergitterung eingehaust. Meistens können sie nur mit Schlüssel betreten werden, über die FES, Hausverwaltung und Mieter verfügen. An den Grundstücksgrenzen sind viele Schilder des nachfolgenden Inhaltes aufgestellt: "Sperrmüll ablegen verboten" und "Das Abstellen von jeglichem Müll ist strengstens VERBOTEN!". Die nach Westen und Osten führenden Sackgassen der Rüsselsheimer Straße südlich der Häuser Frankenallee 337 und 335 sind abgesperrt. Mehr können die Liegenschaftseigentümer und die mit der Tonnenstandplatzbewirtschaftung beauftragten Firmen nicht leisten. Der illegale Sperrmüll, der vor einiger Zeit auch auf den Tonnenstandplätzen abgelegt wurde, wird jetzt im öffentlichen Raum abgelegt. Dafür sind die Wohnungsbaugesellschaften nicht verantwortlich. Schließlich erfolgt die sachgemäße Unterrichtung der Mieterschaft zum Thema Sperrmüll über Broschüren der FES in mehr als 10 Sprachen. Im Umfeld wohnen auch viele Personen, mit geringstem Interesse für ordentliche Müllentsorgung. Immer wieder wird Sperrmüll aus der Umgebung herangekarrt und abgelegt. Es besteht die Scheu, das mit Zeugenschaft zur Anzeige zu bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3248

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