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Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1272 Betreff: Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" Die Lichtsignalanlage Mörfelder Landstraße / Haltestelle "Beuthener Straße" wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung betrieben. Zu Fuß Gehende haben hier zwei Zeitfenster während derer das Fußgänger-Grün angefordert werden kann. Dadurch resultieren in der morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitze (90 Sekunden-Umlauf) maximale Wartezeiten von 33 Sekunden, tagsüber bei einem 72 Sekunden Umlauf von 27 Sekunden. Diese sehr kurzen Wartezeiten, werden nur von der hier priorisiert abgewickelten Buslinie verlängert. Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) werden die Grünzeiten für zu Fuß Gehende so bemessen, dass diejenigen die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Nach Ende der Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus sog. "feindlichen Richtungen" die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Grün-Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Innerhalb der hier angesprochenen Grünphase von 9 Sekunden haben die zu Fuß Gehenden zwei Fahrspuren von insgesamt 6 m zu queren. Nach dem Grünzeitende vergehen weitere 8 Sekunden bevor der Kfz-Verkehr auf der Mörfelder Landstraße Grün erhält. Aus diesen Gründen wird eine Änderung der Signalschaltung als nicht notwendig erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3008

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