Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1272
Betreff: Verlängerung der
Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" Die Lichtsignalanlage Mörfelder
Landstraße / Haltestelle "Beuthener Straße" wird mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung betrieben. Zu Fuß Gehende haben hier zwei Zeitfenster während derer
das Fußgänger-Grün angefordert werden kann. Dadurch resultieren in der
morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitze (90 Sekunden-Umlauf) maximale
Wartezeiten von 33 Sekunden, tagsüber bei einem 72 Sekunden Umlauf von 27
Sekunden. Diese sehr kurzen Wartezeiten, werden nur von der hier priorisiert
abgewickelten Buslinie verlängert. Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
werden die Grünzeiten für zu Fuß Gehende so bemessen, dass diejenigen die bei
Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit
mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Nach Ende der
Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit
gestartet. Fahrzeuge, die aus sog. "feindlichen Richtungen" die Fußgängerfurt
überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Grün-Freigabe. Die
Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt.
Innerhalb der hier angesprochenen
Grünphase von 9 Sekunden haben die zu Fuß Gehenden zwei Fahrspuren von
insgesamt 6 m zu queren. Nach dem Grünzeitende vergehen weitere 8 Sekunden
bevor der Kfz-Verkehr auf der Mörfelder Landstraße Grün erhält. Aus diesen Gründen wird eine Änderung der
Signalschaltung als nicht notwendig erachtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.04.2018, OM 3008