Höchst: Verladekran Niddamündung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie bereits mit Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020 (ST 2126) berichtet, hat eine dezernatsübergreifende Abfrage ergeben, dass eine Zuständigkeit des Magistrats nicht gegeben zu sein scheint. Bedauerlicherweise bleibt die Eigentümerschaft weiterhin ungeklärt. Sollte der Ortsbeirat über etwaige Hinweise verfügen, steht das Dezernat für Kultur und Wissenschaft zur gemeinsamen Klärung der weiteren Verfahrensweise gerne zur Verfügung.