Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern
Stellungnahme des Magistrats
Die Lichtsignalanlage Güterplatz / Hohenstaufenstraße wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung geschaltet. Bei dieser Signalsteuerung erhalten der abbiegende Individualverkehr vom Güterplatz kommend und der querende Fußverkehr über die Hohenstaufenstraße in einer Signalphase die Freigabezeit. Dies stellt allgemein eine gültige Signalisierung dar, die an sehr vielen Kreuzungen praktiziert wird. Die Freigabezeit und die anschließende Schutzzeit (Zeitdauer zwischen dem Grünende eines Verkehrsstromes und dem Grünbeginn des darauffolgenden Verkehrsstromes) der querenden zu Fuß Gehenden wird hier zudem durch ein angebrachtes gelbes Blinklicht gegenüber dem abbiegenden Individualverkehr deutlich gemacht. Das gelbe Blinklicht erscheint nur bei Freigabe für den Fußverkehr und signalisiert den Kraftfahrenden, dass auf querende zu Fuß Gehende zu achten ist. Angesichts der örtlichen Begebenheiten und der Signalsteuerung kann man davon ausgehen, dass es sich bei dem beschriebenen Verhalten offensichtlich um individuelles Fehlverhalten der Kraftfahrenden handelt, dem mit straßenverkehrs-behördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Lediglich eine getrennte Signalisierung des Individualverkehrs und des Fußverkehrs würde das Fehlverhalten verhindern. Jedoch würde dies die Leistungsfähigkeit des Knotens erheblich senken, da dann getrennte Grünzeiten und zusätzliche Schutzzeiten zu schalten wären. Eine Trennung der Signalisierung würde die gesamte Verkehrssituation weiterhin beeinträchtigen und dies würde dann wiederum zu anderen Sicherheitsrisiken führen, wie z.B. vermehrte Rotfahrten. Es sind laut Unfallstatistik aus den letzten drei Jahren keine Unfälle zwischen zu Fuß Gehenden und abbiegenden Fahrzeugen bekannt. Aus den vorgenannten Gründen sind Änderungen an der heutigen Signalisierung nicht sinnvoll.