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Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Es ist Ziel des Magistrats, Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose möglichst dezentral und über das gesamte Stadtgebiet verteilt zu errichten. Das Nordend ist gut geeignet, da es dort bisher kaum Unterkünfte gibt, im Gegensatz zu anderen Vierteln, die zum Teil schon seit vielen Jahren mehrere Unterkünfte beherbergen. Der Standort ist außerdem deshalb geeignet, da es Einkaufsmöglichkeiten, Kitas etc. im direkten Umfeld gibt und die Unterkunft gut an den ÖPNV angebunden ist. Dies erleichtert die Integration der Bewohnenden erheblich. Zu
  2. Keine. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies ist in verschiedenen Frankfurter Stadtteil zu beobachten. Nach der Eröffnung einer Unterkunft funktioniert das Zusammenleben in den Stadtteilen jedoch immer gut und geräuschlos. Dafür sorgen nicht zuletzt die Betreiber der Unterkünfte mit ihrem Personal. Sie unterstützen nicht nur die Bewohner:innen, sondern sind auch Ansprechpartner:innen für Nachbar:innen, Ehrenamtliche, Initiativen etc. Zu
  3. Die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete ist permanent auf der Suche nach geeigneten Flächen und Gebäuden im gesamten Stadtgebiet, da nach wie vor zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und deshalb geeignete Liegenschaften für Geflüchtete und Wohnungslose dringend gebraucht werden. Viele davon lassen sich jedoch nicht realisieren, zumeist aus baurechtlichen oder finanziellen Gründen. Zu
  4. Siehe Frage
  5. Die Außenfläche bei der Homburger Landstraße entspricht den gesetzlichen Anforderungen, sie ist im Verhältnis zur Bebauung ausreichend groß. Zu
  6. Die Öffentlichkeit und der unmittelbar betroffene Ortsbeirat 10, zu dem die Liegenschaft zählt, wurden früher als sonst üblich in Kenntnis gesetzt. Dies geschah zu dem Zeitpunkt, als auf dem Gelände bereits sichtbare Abrissarbeiten liefen und der Magistrat daher proaktiv auf den Ortsbeirat zuging. Normalerweise erfolgt die Information an die Ortsbeiräte erst nach erteilter Baugenehmigung, da erst dann ausreichende und valide Informationen zur geplanten Liegenschaft vorliegen.