Einrichten einer eingezäunten Hundespielwiese
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1265
Betreff: Einrichten einer
eingezäunten Hundespielwiese Vorab ist zu bemerken, dass es
das Flurstück Nr. 67/6 nicht gibt. Es wird davon ausgegangen, dass der
Ortsbeirat das Flurstück Nr. 67/8 meint. Die dortige Wiese wurde in der städtischen
Biotopkartierung als "Grünland wechselfeuchter Standorte, extensiv genutzt,
meist artenreich" kartiert. Es liegt in einem Verbund an Wiesen, die sich am
Eschbach in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes befinden. Eine Nutzung als Hundespielwiese mit Zaun und Tor
ist nicht zulässig. Extensivwiesen entlang von Bächen haben eine hohe
ökologische Bedeutung für eine Vielzahl von Tieren, insbesondere für
blütenbesuchende Insekten. Sie sind typisch für das lokale Landschaftsbild und
den Erholungswert. Eine Einzäunung als Hundewiese würde den
ökologischen und landschaftlichen Wert der Wiese erheblich beeinträchtigen.
Durch das ständige Betreten kann sich keine Wiese mehr entwickeln,
wahrscheinlich müsste die Wiese für eine Hundespielwiese regelmäßig gemäht
werden, so dass eher ein Rasen entstehen würde. Darüber hinaus wäre eine
Einzäunung ein erheblicher Eingriff in das typische Bild der Bachaue des
Erlenbaches, die bauplanungs-, natur- und landschaftsschutzrechtlich nicht
zulässig ist. Die Anregung kann daher leider nicht
umgesetzt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.05.2017, OM 1734