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Einrichten einer eingezäunten Hundespielwiese

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1265 Betreff: Einrichten einer eingezäunten Hundespielwiese Vorab ist zu bemerken, dass es das Flurstück Nr. 67/6 nicht gibt. Es wird davon ausgegangen, dass der Ortsbeirat das Flurstück Nr. 67/8 meint. Die dortige Wiese wurde in der städtischen Biotopkartierung als "Grünland wechselfeuchter Standorte, extensiv genutzt, meist artenreich" kartiert. Es liegt in einem Verbund an Wiesen, die sich am Eschbach in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes befinden. Eine Nutzung als Hundespielwiese mit Zaun und Tor ist nicht zulässig. Extensivwiesen entlang von Bächen haben eine hohe ökologische Bedeutung für eine Vielzahl von Tieren, insbesondere für blütenbesuchende Insekten. Sie sind typisch für das lokale Landschaftsbild und den Erholungswert. Eine Einzäunung als Hundewiese würde den ökologischen und landschaftlichen Wert der Wiese erheblich beeinträchtigen. Durch das ständige Betreten kann sich keine Wiese mehr entwickeln, wahrscheinlich müsste die Wiese für eine Hundespielwiese regelmäßig gemäht werden, so dass eher ein Rasen entstehen würde. Darüber hinaus wäre eine Einzäunung ein erheblicher Eingriff in das typische Bild der Bachaue des Erlenbaches, die bauplanungs-, natur- und landschaftsschutzrechtlich nicht zulässig ist. Die Anregung kann daher leider nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1734

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