Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass er Kontakt mit der Deutschen POST AG aufgenommen und die Information erhalten hat, dass die Partnerfiliale in Frankfurt-Eckenheim im Jahr 2018 als zusätzliche, freiwillige Filiale eingerichtet wurde und somit bereits damals nicht postgesetzlich relevant war. Nach Schließung der Partnerfiliale Frankfurt-Eckenheim ist die postalische Abdeckung gemäß der regulatorischen Infrastrukturvorgaben aus dem Postgesetz durch die Filialen Frankfurt-Dornbusch und Frankfurt-Preungesheim weiterhin erfüllt. Die beiden Filialen liegen weniger als zwei Kilometer Luftlinie voneinander entfernt. Für die Wohngebiete dazwischen ist die nächste Filiale somit immer in weit unter zwei Kilometern erreichbar. Auf der unten liegenden Karte ist die Erreichbarkeit der umliegenden Postpunkte zu erkennen. Unter https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html finden Postkunden nach Eingabe des eigenen Standortes die Adressen und Öffnungszeiten sämtlicher Filialen und Paketshops sowie die Standorte aller Packstationen, Poststationen rund um Frankfurt-Eckenheim.