Fehlerhaftes Blindenleitsystem an den Stadtbahnhaltestellen "Fritz-Tarnow-Straße" und "Dornbusch"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1264
Betreff: Fehlerhaftes
Blindenleitsystem an den Stadtbahnhaltestellen "Fritz-Tarnow-Straße"
und "Dornbusch" Die Stadtbahnstationen und
Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet werden sukzessive barrierefrei
ausgebaut, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Hierbei steht die VGF
in engem Kontakt mit den entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung,
Interessensverbänden und der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am
Main, um eine abgestimmte Planung zur Erreichung der Barrierefreiheit zu
erhalten. Nicht zuletzt spielen dabei auch finanzielle Zwänge eine
Rolle. Die Stadtbahnstationen im Bereich
der Eschersheimer Landstraße wurden bereits in den Jahren 2002 und 2003 nach
den damaligen Richtlinien und Vorgaben barrierefrei ausgebaut. Eine
barrierefreie Zuwegung zur Station "Dornbusch" wurde im südlichen Bereich der
Haltestelle realisiert. Die
VGF baut derzeit die restlichen noch nicht barrierefreien Stadtbahnstationen
und Straßenbahn-Haltestellen im gesamten Stadtgebiet weiter aus. Auch eine
Erweiterung der taktilen Wegeführung in den sogenannten "B-Ebenen" soll in
Zukunft erfolgen. Hierbei liegt die Priorität auf Stationen und Haltestellen,
die bisher noch nicht barrierefrei erreicht werden können. Eine Anpassung
bereits früher barrierefrei errichteter Stationen und Haltestellen wie
"Dornbusch" soll erst dann erfolgen, wenn der Umbau restlichen Stationen und
Haltestellen abgeschlossen ist. Die Station "Fritz-Tarnow-Straße" stellt hier einen
Sonderfall dar, da durch Beschädigungen an den taktilen Leitelementen ohnehin
ein Austausch der Plattenelemente notwendig wurde. Dies erfolgte dann nach
aktuellen Vorgaben mit Einstiegsfeld und Auffangstreifen an den Treppen. Auch
die Bushaltestellen im Stadtgebiet werden sukzessive barrierefrei umgebaut
inklusive dazugehörigen Überwegen. Die taktilen Elemente bei Treppenabgängen zu
Unterführungen werden dann ggf. in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten
der Stadt Frankfurt umgesetzt, damit sie ein funktionierendes Gesamtsystem
ergeben. Deswegen werden solitäre Einzellösungen bei Treppen abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.02.2018, OM 2810