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Fehlerhaftes Blindenleitsystem an den Stadtbahnhaltestellen "Fritz-Tarnow-Straße" und "Dornbusch"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1264 Betreff: Fehlerhaftes Blindenleitsystem an den Stadtbahnhaltestellen "Fritz-Tarnow-Straße" und "Dornbusch" Die Stadtbahnstationen und Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet werden sukzessive barrierefrei ausgebaut, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Hierbei steht die VGF in engem Kontakt mit den entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung, Interessensverbänden und der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main, um eine abgestimmte Planung zur Erreichung der Barrierefreiheit zu erhalten. Nicht zuletzt spielen dabei auch finanzielle Zwänge eine Rolle. Die Stadtbahnstationen im Bereich der Eschersheimer Landstraße wurden bereits in den Jahren 2002 und 2003 nach den damaligen Richtlinien und Vorgaben barrierefrei ausgebaut. Eine barrierefreie Zuwegung zur Station "Dornbusch" wurde im südlichen Bereich der Haltestelle realisiert. Die VGF baut derzeit die restlichen noch nicht barrierefreien Stadtbahnstationen und Straßenbahn-Haltestellen im gesamten Stadtgebiet weiter aus. Auch eine Erweiterung der taktilen Wegeführung in den sogenannten "B-Ebenen" soll in Zukunft erfolgen. Hierbei liegt die Priorität auf Stationen und Haltestellen, die bisher noch nicht barrierefrei erreicht werden können. Eine Anpassung bereits früher barrierefrei errichteter Stationen und Haltestellen wie "Dornbusch" soll erst dann erfolgen, wenn der Umbau restlichen Stationen und Haltestellen abgeschlossen ist. Die Station "Fritz-Tarnow-Straße" stellt hier einen Sonderfall dar, da durch Beschädigungen an den taktilen Leitelementen ohnehin ein Austausch der Plattenelemente notwendig wurde. Dies erfolgte dann nach aktuellen Vorgaben mit Einstiegsfeld und Auffangstreifen an den Treppen. Auch die Bushaltestellen im Stadtgebiet werden sukzessive barrierefrei umgebaut inklusive dazugehörigen Überwegen. Die taktilen Elemente bei Treppenabgängen zu Unterführungen werden dann ggf. in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt umgesetzt, damit sie ein funktionierendes Gesamtsystem ergeben. Deswegen werden solitäre Einzellösungen bei Treppen abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2810