Verkehrsspiegel an der Nibelungenallee
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Die Signalisierung und Beschilderung an der Nibelungenallee Höhe Händelstraße Kehrtwende ist eindeutig geregelt, der Baumbestand wirkt nicht sichteinschränkend. Die Sichtbedingungen unterscheiden sich hier nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet. Es ist den Verkehrsteilnehmenden durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzugliedern. In unübersichtlichen Verkehrssituationen dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) der Grundsatz, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden darf.