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Park-and-ride

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist die wechselseitige Bereitstellung von Parkraum für unterschiedliche Gruppen ein sinnvoller Beitrag zur effizienten Parkraumnutzung. Die betroffene Fläche ist jedoch als Landschaftsschutzgebiet (Zone I) eingestuft und steht nur ausnahmsweise bei einem überdurchschnittlichen Parkraumbedarf für Messezwecke zur Verfügung. Der vergleichsweise naturnahe Zustand der Fläche muss beibehalten werden. Des Weiteren finden auch kleinere Veranstaltungen auf dieser Fläche statt. Darüber hinaus gibt es derzeit Planungen, Probebohrungen für die Nutzung von Erdwärme auf der Fläche durchzuführen, wobei der Flächenumfang und die Nutzungsdauer noch nicht definiert sind. Im Fazit ist diese Fläche für eine dauerhafte Nutzung als P+R-Fläche beziehungsweise als gemischt genutzte Fläche (Messe / P+R) nicht geeignet.