Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1262
Betreff: Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu Im letzten Jahr ist es u. a. durch die Steigerung der Zuweisungen von AsylbewerberInnen nach Frankfurt zu einer enormen Verdichtung in der Unterbringung von wohnungslosen Personen gekommen. Das hatte zur Folge, dass wohnungslose Familien mit Kindern temporär nicht nur in Großunterkünften untergebracht werden mussten, sondern aufgrund mangelnder Alternativen in Pensionen und Hotels, z. B. auch im Bahnhofsviertel. Die Familien werden intensiv bei der Wohnungssuche durch die zuständigen Sozialdienste im Jugend- und Sozialamt unterstützt, ebenso von den Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Beim Amt für Wohnungswesen sind alle Familien als Bewerber für eine Sozialwohnung registriert, sofern die Voraussetzungen nach den Vergaberichtlinien des Magistrats erfüllt werden. Teilweise handelt es sich um große Familienverbände, die zusätzlich in den Routinesitzungen zwischen dem Jugend- und Sozialamt und den großen Wohnungsgesellschaften vorgestellt werden. Aktuell kann die Nachfrage nach Großwohnungen von den Gesellschaften nur marginal befriedigt werden. Gefördert wird auch die Suche nach bezahlbarem Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt. In Einzelfällen haben die Familien bereits in eigenem Wohnraum gelebt, diesen trotz aller Betreuungsangebote durch problematische Familienstrukturen verloren. Für diese Familien sind die Vermittlungsmöglichkeiten besonders schwierig. Die Unterbringung von Familien im Bahnhofsviertel wird grundsätzlich als Übergangslösung gesehen. Die Zielsetzung ist der Umzug von der temporären Unterbringung in eigenem Wohnraum, der den Familien ein Leben unabhängig von Transferleistungen ermöglicht.