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Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem Azaleenweg handelt es sich um eine als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen VZ 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgeschilderte Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr (sowie Ver- und Entsorgungsverkehr). Im Straßenverlauf wurden bereits im Abstand von jeweils 40 Metern rot gepflasterte Flächen in die Asphaltfahrbahn eingebaut, um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erreichen. Das VZ 325 StVO in Form einer Markierung auf die Fahrbahn aufzubringen, um beispielsweise auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuweisen, widerspricht dem Grundsatz des Überbeschilderungsverbots. Der Magistrat wird allerdings auf Höhe des Spielplatzes eine Markierung des VZ 136 StVO "Kinder" anbringen. Dadurch wird die Anwesenheit von Kindern beziehungsweise der örtlich vorhandene Spielplatz verdeutlicht.

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