Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 125 Betreff: Bushaltestelle
"Zuckschwerdtstraße" Die Bushaltestelle
"Zuckschwerdtstraße" ist derzeit im Haltestellen-Ausbauprogramm des Amtes für
Straßenbau und Erschließung zur Barrierefreiheit nicht enthalten. Das
Ausbauprogramm basiert auf der Prioritätenliste der traffiQ GmbH. Allerdings ist der barrierefreie Ausbau dieser
Bushaltestelle in der traffiQ-Liste Priorität A klassifiziert. Auf eine
Berücksichtigung in dem derzeitigen Ausbauprogramm wurde jedoch verzichtet, da
von Seiten der VGF zum Zeitpunkt der Festlegung des
Bushaltestellen-Ausbauprogramms bereits der Umbau der dortigen
Straßenbahnhaltestelle für die kommenden Jahre avisiert und es somit als
sinnvoll erachtet wurde, eine gemeinsame Planung und einen gleichzeitigen
Ausbau beider Haltestellen umzusetzen. Der Umbau der Straßenbahnhaltestelle ist
nun für 2018 vorgesehen, und es wird seitens traffiQ der Wunsch bekräftigt,
dass der Magistrat die Bus- und Straßenbahnhaltestelle als Gesamtkomplex für
den barrierefreien Ausbau berücksichtigen möge. Verkehrstechnisch gesehen ist die Aufgabe der
Linksabbiegespur in die Zuckschwerdtstraße, wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen,
vorbehaltlich einer genaueren Planung, teilweise denkbar. Zur Aufrechterhaltung
des Verkehrsflusses kann dies aber nur vom Beginn der Linksabbiegespur bis zur
Inselspitze der Bushaltestelle geschehen. Im weiteren Verlauf wird die Spur als
Aufstellfläche für die Linksabbieger in die Zuckschwerdtstraße, die die
parallel laufenden, bevorrechtigten Fußgänger und Radfahrer beachten müssen,
und für die Ausfahrt aus der Bushaltestelle benötigt. Die anderen beiden
Fahrspuren (Fahrtrichtungen geradeaus und rechts) werden auf Grund der
bestehenden Verkehrsbelastung unbedingt benötigt. Für eine solche Querschnittsneuaufteilung wäre auch
ein Umbau der Lichtsignalanlage erforderlich. Der Signalmast am linken
Fahrbahnrand müsste versetzt werden. Eine Kostenermittlung ist ohne
Detailplanung nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1424
Antrag vom 14.07.2019, OF 1052/6