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Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 125

Betreff: Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen Das Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In Tempo-30-Zonen sind weitere, sich an den Fahrverkehr richtende, Verkehrszeichen und Querungshilfen nicht vorgesehen. Sämtliche neu geschaffene Fußgängerüberwege wurden als Ergänzung im Rahmen der Schulwegsicherung eingerichtet, um die Schulkinder sicher auf ihrem Weg zur Schule zu führen. Der angesprochene Verkehrsunfall auf dem Fußgängerüberweg ist nicht das Ergebnis eines normalen Verkehrsgeschehens im Neubaugebiet Frankfurter Bogen, sondern auf Unachtsamkeit eines Fahrzeugführers zurückzuführen. Unachtsamkeit lässt sich bedauerlicherweise mit baulichen oder straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht wirksam begegnen. Nachdem die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit zeigen, dass sich 94,8 % der Fahrzeugführer an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er eine Notwendigkeit, im Sinne der Anregung tätig zu werden, nicht zu erkennen vermag.

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