Solidarität mit der Ukraine!
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat als Verwaltungsorgan trifft seine Entscheidungen auf der Basis bestehender Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Überdies bereitet er Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Um die Gleichbehandlung aller Antragstellenden zu gewährleisten, versucht der Magistrat, gemäß seiner Neutralitätspflicht, die Verkehrsflächen im öffentlichen Raum frei von politischen Meinungsäußerungen zu halten. Eine Ausnahme bildet dabei die Wahlwerbung, die zeitlich limitiert vor und nach Wahlen allen zur Wahl zugelassenen Gruppierungen offensteht. Jegliche genehmigten Solidaritätsbekundungen mit der Ukraine würden dagegen einen Präzedenzfall schaffen. Im Gegenzug müssten im Sinne der Gleichbehandlung auch Aktivitäten ähnlicher Art beispielsweise von Befürwortern der russischen Invasion oder zu anderen Themen genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat keine Maßnahmen im Sinne der Anregung umsetzen.