Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Für die Umstrukturierung des Klinikums Höchst wurde der Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst aufgestellt. Dieser stellt die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dar. Mit der geplanten Verlagerung und Konzentration der Kliniknutzungen im Norden sollen die im Süden freiwerdenden und nicht mehr benötigten Klinikflächen für Wohnungsbau entwickelt werden. Zu diesem Zweck setzt der Bebauungsplan die südlichen Flächen als Allgemeines Wohngebiet fest. Die festgesetzte Gebäudestruktur mit maximal vier Vollgeschossen und einer offenen Bauweise entspricht der einer aufgelockerten Mehrfamilienhausbebauung. Für den entstehenden Bedarf ist als zusätzliche Nutzung eine Kindertagesstätte vorgesehen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Planungsrechtlich sind auch eine öffentliche Grünfläche, die einen Großteil des erhaltenswerten Baumbestands intergiert, sowie zwei neue Straßenabschnitte zur Ergänzung des Verkehrsnetzes festgesetzt. Die Entwicklung des Wohnungsbaus ist wesentlich davon abhängig, dass während des laufenden Betriebs Ersatzflächen für die bestehenden Kliniknutzungen geschaffen werden, auf die diese verlagert werden können. Im Zuge der derzeitigen Prüfung, die bislang getrennt geplanten Bauabschnitte 2 und 3 zu einem gemeinsamen Bauabschnitt zusammenzufassen, ist mit Verzögerungen der Wohnungsbauentwicklung zu rechnen. Zu 2.: Über die Nachnutzung für die freiwerdenden Grundstücke wurde noch keine Entscheidung getroffen.