Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich?
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1252
Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Der Magistrat bedauert, zu der vorliegenden Anregung nicht positiv Stellung nehmen zu können. Die Gelastraße weist in dem angegebenen Abschnitt eine durchgehende Fahrbahnbreite von 4,55 m und beidseitig Gehwegbreiten von 1,65 m bis 1,75 m auf. Nach § 32 Abs.1 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der für Fahrzeuge höchstzulässigen Breite von 2,55 m, plus eines seitlichen Abstands von 0,5 m beidseits des Fahrzeugs. Nachdem parkende Fahrzeuge eine mindestens 2 m breite Stellfläche benötigen, ist eine Ausweisung von Stellplätzen auf der Fahrbahn nicht möglich. Eine teilweise Inanspruchnahme der Gehwege ist bei deren Breite ebenfalls nicht möglich, da die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite von 1,50 m nicht mehr verbleiben würde.