Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1252
Betreff: Ist versetztes
Parken in der Gelastraße möglich? Der Magistrat bedauert, zu der
vorliegenden Anregung nicht positiv Stellung nehmen zu können. Die Gelastraße weist in dem angegebenen Abschnitt
eine durchgehende Fahrbahnbreite von 4,55 m und beidseitig Gehwegbreiten von
1,65 m bis 1,75 m auf. Nach § 32 Abs.1 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m gewährleistet sein. Dies
ergibt sich aus der für Fahrzeuge höchstzulässigen Breite von 2,55 m, plus
eines seitlichen Abstands von 0,5 m beidseits des Fahrzeugs. Nachdem parkende
Fahrzeuge eine mindestens 2 m breite Stellfläche benötigen, ist eine Ausweisung
von Stellplätzen auf der Fahrbahn nicht möglich. Eine teilweise Inanspruchnahme
der Gehwege ist bei deren Breite ebenfalls nicht möglich, da die für den
Fußgängerverkehr erforderliche Breite von 1,50 m nicht mehr verbleiben
würde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.04.2013, V 713