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Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1251 Betreff: Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße Eine Absicherung mit Stahlabweisern oder Geländern ist aufgrund der geringen Gehwegbreite und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zum Verkehrsraum nicht möglich. Zudem befindet sich der angesprochene Straßenabschnitt in einer Tempo 30-Zone. Die geringe Höhe des Bordsteins erleichtert es den zu Fuß Gehenden, die Straße beliebig zu queren. Das Aufbringen von Bordsteinaufsätzen, um das Parken zu verhindern, würde für zu Fuß Gehende eine erhöhte Stolpergefahr nach sich ziehen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Die Wiesenstraße wird jedoch mehrmals wöchentlich durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1411

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