Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1251
Betreff: Beparkte
Bürgersteige in der Wiesenstraße Eine Absicherung mit
Stahlabweisern oder Geländern ist aufgrund der geringen Gehwegbreite und unter
Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zum Verkehrsraum nicht
möglich. Zudem befindet
sich der angesprochene Straßenabschnitt in einer Tempo 30-Zone. Die geringe
Höhe des Bordsteins erleichtert es den zu Fuß Gehenden, die Straße beliebig zu
queren. Das Aufbringen von Bordsteinaufsätzen, um das Parken zu verhindern,
würde für zu Fuß Gehende eine erhöhte Stolpergefahr nach sich ziehen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Die Wiesenstraße wird jedoch
mehrmals wöchentlich durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1411