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Parksituation Abubakr-Moschee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1250 Betreff: Parksituation Abubakr-Moschee Da die Parkplätze im Bereich der Abubakr-Moschee bereits markiert bzw. durch bauliche Parkbuchten als Parkflächen zu erkennen sind, sind keine weiteren Beschilderungen oder Markierungen notwendig. Eine Abpollerung des Gehweges unter der Autobahnbrücke wird als nicht zielführend angesehen, da ein Verdrängungseffekt in andere Straßen zu befürchten steht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist für die genannte Problematik sensibilisiert und führt im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Kontrollen durch. Personen, die die Moschee besuchen, werden in deutscher und arabischer Sprache darauf hingewiesen, nur ausgewiesene Parkplätze zu benutzen. An Feiertagen wird Parkraum im Bereich unter der Autobahnbrücke angemietet. Der Magistrat begrüßt die Bereitschaft des Vorstands der Abubakr-Moschee, alle Maßnahmen, die zu einem geordneten Parken in Hausen beitragen zu unterstützen und hierbei auch gerne für Gespräche mit dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2109

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