Parksituation Abubakr-Moschee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1250
Betreff: Parksituation
Abubakr-Moschee Da die Parkplätze im Bereich der
Abubakr-Moschee bereits markiert bzw. durch bauliche Parkbuchten als
Parkflächen zu erkennen sind, sind keine weiteren Beschilderungen oder
Markierungen notwendig. Eine Abpollerung des Gehweges unter der Autobahnbrücke
wird als nicht zielführend angesehen, da ein Verdrängungseffekt in andere
Straßen zu befürchten steht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist für die
genannte Problematik sensibilisiert und führt im Rahmen ihrer Streifentätigkeit
Kontrollen durch. Personen,
die die Moschee besuchen, werden in deutscher und arabischer Sprache darauf
hingewiesen, nur ausgewiesene Parkplätze zu benutzen. An Feiertagen wird
Parkraum im Bereich unter der Autobahnbrücke angemietet. Der Magistrat begrüßt die
Bereitschaft des Vorstands der Abubakr-Moschee, alle Maßnahmen, die zu einem
geordneten Parken in Hausen beitragen zu unterstützen und hierbei auch gerne
für Gespräche mit dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2013, OM 2109