Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. bis 3.: Die hier aufgeführten Maßnahmen bedürfen eines abgestimmten vollumfänglichen Verkehrskonzepts. Punktuelle Maßnahmen vermögen die grundsätzliche Problemlage nicht zu lösen. Eine abschließende Prüfung kann erst erfolgen, wenn durch den Magistrat die technisch möglichen Sperr-/Leiteinrichtungen geprüft wurden. Zu 4.: Der Lohrberg wird von Ostern bis Oktober an den Wochenenden und Feiertagen, außer bei Großveranstaltungen, sporadisch von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Eine intensivere Kontrolle kann aufgrund der Auftragslage, die mit dem personellen Kontingent bearbeitet werden muss, nicht erfolgen. Die durchgängige Überprüfung von Zufahrtsberechtigungen kann nicht geleistet werden. Zu 5.: Der Magistrat steht mit der Geschäftsführung der Lohrbergschänke schon lange in Verbindung. Aktuell ist eine neue Genehmigung zum Befahren der Grünanlagenwege in Vorbereitung, um die Situation zur Zufahrt an die Lohrbergschänke für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen. Zu 6.: Personen mit berechtigtem Anliegen erhalten schon seit Jahren eine entsprechende Durchfahrtsgenehmigung, die allerdings auch mit Auflagen verbunden sein kann. Der Magistrat prüft derzeit, ob im Bereich der Zuwegungen Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg, Klingenweg/MainÄppelHaus, Klingenweg/Richtung Vilbeler Landstraße Stromtrassen vorhanden sind, um eine Zugangsbeschränkung für den Lohrberg zu planen. Um auf dem Berger Weg eine gute Befahrung für den Bus und eine eventuelle Ringbuslinie zu gewährleisten, sollten an den Wochenenden nur wenige Zugangsberechtigungen vergeben werden. Zu 7.: Die Granitstelen sollen einseitig entlang des Berger Weges und Klingenwegs von der Nußgartenstraße bis zum Ortsrand von Bergen in einem Abstand von 1,50 Meter eingebaut werden, sodass zwischen den Stelen keine PKW parken können. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel stehen im Haushalt aktuell jedoch nicht zu Verfügung.