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Überprüfung der Spielgeräte auf dem Gelände der Rosistenanlage 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1248 Betreff: Überprüfung der Spielgeräte auf dem Gelände der Rosistenanlage 2 Der Spielplatz innerhalb der Rosistenanlage 2 befindet sich auf dem Pachtgelände des KGV "Der Rosisten", somit ist der Kleingärtnerverein für die Unterhaltung der Spielgeräte verantwortlich. Um die Verkehrssicherungspflicht auf Spielplätzen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Durchführung von Kontroll- und Wartungsvorgängen durchzuführen. Die wöchentliche Routineinspektion und die operative Inspektion werden durch einen Spielplatzbeauftragten des Kleingärtnervereins vorgenommen. Weiterhin ist der Nachweis über die Durchführung einer jährlichen Hauptinspektion durch einen ausgewiesenen Fachbetrieb zu führen. Nach Auskunft des Vereinsvorstandes wurde der Spielplatz des KGV "Der Rosisten" Anlage 2 am 11. Juni 2015 vom TÜV Hessen geprüft. Das vorhandene Spielplatzgerät entspricht den Sicherheitstechnischen Anforderungen und kann zur Benutzung freigegeben werden. Zum Umgang mit Spielplätzen in Kleingartenanlagen wurde seitens des Magistrates ein Merkblatt erstellt. (Merkblatt Nr. 4 "Spielplätze an Kleingartenanlagen") In diesem Merkblatt werden grundsätzliche Hinweise zur Haftungsregelung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollintervalle aufgezeigt (siehe Anlage). Anlage 1 (ca. 362 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4245

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