Überprüfung der Spielgeräte auf dem Gelände der Rosistenanlage 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST
1248
Betreff: Überprüfung der
Spielgeräte auf dem Gelände der Rosistenanlage 2 Der Spielplatz innerhalb der
Rosistenanlage 2 befindet sich auf dem Pachtgelände des KGV "Der Rosisten",
somit ist der Kleingärtnerverein für die Unterhaltung der Spielgeräte
verantwortlich. Um die
Verkehrssicherungspflicht auf Spielplätzen zu gewährleisten, ist eine
regelmäßige Durchführung von Kontroll- und Wartungsvorgängen durchzuführen.
Die wöchentliche
Routineinspektion und die operative Inspektion werden durch einen
Spielplatzbeauftragten des Kleingärtnervereins vorgenommen. Weiterhin ist der Nachweis über die
Durchführung einer jährlichen Hauptinspektion durch einen ausgewiesenen
Fachbetrieb zu führen. Nach
Auskunft des Vereinsvorstandes wurde der Spielplatz des KGV "Der Rosisten"
Anlage 2 am 11. Juni 2015 vom TÜV Hessen geprüft. Das vorhandene
Spielplatzgerät entspricht den Sicherheitstechnischen Anforderungen und kann
zur Benutzung freigegeben werden. Zum Umgang mit Spielplätzen in Kleingartenanlagen
wurde seitens des Magistrates ein Merkblatt erstellt. (Merkblatt Nr. 4
"Spielplätze an Kleingartenanlagen") In diesem Merkblatt werden grundsätzliche Hinweise
zur Haftungsregelung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollintervalle
aufgezeigt (siehe Anlage). Anlage 1 (ca. 362 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4245