Steuerverschwendung bei der Vergabe von Aufträgen verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.07.2018, ST 1247 Betreff: Steuerverschwendung bei der Vergabe von Aufträgen
verhindern Zu Beginn einer Pflegesaison
werden die jeweiligen Firmen gemäß Auftragsleistungsverzeichnis für die
Rasenmahd grundsätzlich mit einer bestimmten Anzahl von Rasenschnitten für die
jeweiligen Flächen beauftragt. Dies dient einerseits dazu, bereits im Vorfeld einen
definierten Pflegestandard anzustreben, andererseits kann die beauftragte Firma
auf dieser Grundlage ihre Arbeitsplanung erstellen. Allerdings hängt die
tatsächliche Anzahl der Mähgänge dann auch sehr stark vom Witterungsverlauf ab.
In feuchten Jahren kann die Anzahl höher werden, in trockenen Jahren geringer.
Die Firmen führen entsprechende Leistungsnachweise, nach denen dann auch, unter
Berücksichtigung der eigenen Kontrollergebnisse des Grünflächenamtes,
abgerechnet wird.
Bezahlt wird die tatsächlich
durchgeführte Anzahl an Mähgängen. Die vom Grünflächenamt beauftragte Garten- und
Landschaftsbaufirma ist ihren Verpflichtungen auf der Grünfläche am Briandring
vertragsgemäß nachgekommen. Die Leistungskontrolle wurde seitens des Fachamtes
durchgeführt und es lagen keine Beschwerden über Mährückstände vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.04.2018, OM 3013