Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Steuerverschwendung bei der Vergabe von Aufträgen verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1247 Betreff: Steuerverschwendung bei der Vergabe von Aufträgen verhindern Zu Beginn einer Pflegesaison werden die jeweiligen Firmen gemäß Auftragsleistungsverzeichnis für die Rasenmahd grundsätzlich mit einer bestimmten Anzahl von Rasenschnitten für die jeweiligen Flächen beauftragt. Dies dient einerseits dazu, bereits im Vorfeld einen definierten Pflegestandard anzustreben, andererseits kann die beauftragte Firma auf dieser Grundlage ihre Arbeitsplanung erstellen. Allerdings hängt die tatsächliche Anzahl der Mähgänge dann auch sehr stark vom Witterungsverlauf ab. In feuchten Jahren kann die Anzahl höher werden, in trockenen Jahren geringer. Die Firmen führen entsprechende Leistungsnachweise, nach denen dann auch, unter Berücksichtigung der eigenen Kontrollergebnisse des Grünflächenamtes, abgerechnet wird. Bezahlt wird die tatsächlich durchgeführte Anzahl an Mähgängen. Die vom Grünflächenamt beauftragte Garten- und Landschaftsbaufirma ist ihren Verpflichtungen auf der Grünfläche am Briandring vertragsgemäß nachgekommen. Die Leistungskontrolle wurde seitens des Fachamtes durchgeführt und es lagen keine Beschwerden über Mährückstände vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3013

Verknüpfte Vorlagen