Bauvorhaben Kronberger Straße 20
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST
1247
Betreff: Bauvorhaben
Kronberger Straße 20 Die Liegenschaft befindet sich im
Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B 320 und der
Erhaltungssatzung E3, deren Ziele durch die Baumaßnahmen jedoch nicht negativ
berührt werden. Für die Liegenschaft wurden insgesamt drei Baugenehmigungen
erteilt. Mit der Genehmigung B-2015-1726-4
vom 15.02.2016 wurden der teilweise Ausbau des Kellers des Mehrfamilienhauses
zu einer Wohneinheit, die Errichtung eines Stellplatzes und der Abbruch eines
Nebengebäudes genehmigt. Die Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Herstellung eines Kfz-Stellplatzes, von Fahrrad-Abstellplätzen, einer
Aufstellfläche für Müllbehälter sowie einer Terrasse auf der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche wurden gemäß § 23 Absatz 5 der Baunutzungsverordnung
zugelassen. Baubeginn für diese Maßnahmen wurde für den 17.05.2016
gemeldet. Mit der zweiten Baugenehmigung
B-2015-2074-4 vom 18.02.2016 wurde eine Balkonanlage vom Erdgeschoss bis zum 3.
Obergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses genehmigt. Durch die Balkonanlage wird
die Baugrenze überschritten, so dass eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 320 notwendig war. Da die
Balkonanlage untergeordnet ist, wurde die Befreiung erteilt. Baubeginn war hier
ebenfalls am 17.05.2016. Mit der dritten Baugenehmigung B-2015-296-4 vom
22.05.2015 wurde die Erweiterung der Dachgeschosswohnung zum Spitzboden durch
einen Ausbau, die Erstellung einer Dachloggia sowie der Rückbau von sieben
Dachgauben und die Erstellung von fünf Gauben in veränderter Form genehmigt.
Befreiungen, Ausnahmen oder Abweichungen wurden hierfür nicht erteilt und waren
nicht erforderlich. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde am 20.06.2016
begonnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.06.2016, V 74