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Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1245 Betreff: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße Die Niedwiesenstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege, wie auch im Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadt Frankfurt am Main (M 323 vom 15.12.1989) dargelegt, nicht vorgesehen sind. Darüber hinaus besagen die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden sollen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher die Straße überqueren kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke und das Fußgängeraufkommen nötig machen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geben Einsatzgrenzen vor. So müssen bestimmte verkehrliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist jedoch erkennbar, dass wegen der verkehrlichen Bedeutung der Niedwiesenstraße als Sackgasse, die erforderlichen Verkehrsstärken weder für die Fahrzeuge, noch für die Fußgänger erreicht werden. Zudem handelt es sich hier nicht um einen offiziellen Schulweg. Aus den genannten Gründen sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1223

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