Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST
1245
Betreff: Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße Die Niedwiesenstraße ist Bestandteil
einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege, wie auch im Konzept zur
Verkehrsberuhigung der Stadt Frankfurt am Main (M 323 vom 15.12.1989)
dargelegt, nicht vorgesehen sind. Darüber hinaus besagen die Verwaltungsvorschriften
zur Straßenverkehrs-Ordnung, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden
sollen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst
nicht sicher die Straße überqueren kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn es
die Fahrzeugstärke und das Fußgängeraufkommen nötig machen. Die Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geben
Einsatzgrenzen vor. So müssen bestimmte verkehrliche Voraussetzungen erfüllt
sein. Es ist jedoch erkennbar, dass wegen der verkehrlichen Bedeutung der
Niedwiesenstraße als Sackgasse, die erforderlichen Verkehrsstärken weder für
die Fahrzeuge, noch für die Fußgänger erreicht werden. Zudem handelt es sich hier nicht um einen
offiziellen Schulweg. Aus den genannten Gründen sieht der Magistrat davon
ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2012, OM 1223