Sossenheim: Lagerung und Parken von Schrottfahrzeugen/Kraftfahrzeugen im Landschaftsschutzgebiet I entlang des Dunantrings 41 a
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat verweist zu diesem Punkt auf seine Stellungnahme ST 753 vom 24.03.
- Zu
- In dem Bereich, der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ist es ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht erlaubt, mit Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb der für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Wege, Straßen oder Plätze zu fahren oder dort zu parken. Dies gilt auch für das Abstellen von nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern. Entsprechend wird die Beseitigung der illegal abgestellten Fahrzeuge veranlasst. Bei der letzten Kontrolle der Stadtpolizei am 31.03.2023 wurde ein schrottreifes Fahrzeug gefunden und der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Aufgrund der Vielzahl eingehender Meldungen aus dem gesamten Stadtgebiet, werden die gemeldeten Vorgänge priorisiert (vorrangig FFH-Gebiete oder Schutzzone II der Landschaftsschutzgebiete) bearbeitet.