Beleuchtung im Hafenpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1244
Betreff: Beleuchtung im Hafenpark Der Hafenpark ist einerseits zwar mit vielen Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten ausgestattet, allerdings hat er als Grünanlage andererseits auch die Funktion, der Naherholung und dem Naturschutz zu dienen. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene Schulwege durch Grünanlagen) werden sonstige Einrichtungen in Grünanlagen zum Schutz der heimischen Fauna und Flora nicht beleuchtet. Da hier keine Belange der unbedingten Verkehrssicherheit betroffen sind und Gründe des Naturschutzes entgegenstehen, wird der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates nicht umsetzen.