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Container unter der Maybachbrücke entfernen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1244

Betreff: Container unter der Maybachbrücke entfernen Zu a) Das Aufstellen von Schuttcontainern ist nur mit entsprechender Genehmigung des Amts für Straßenbau und Erschließung möglich. Um diese Genehmigung sichtbar zu machen, wird an dem jeweiligen Container eine sogenannte Jahresplakette angebracht. Mit dieser dürfen Container im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in deren direktem Umfeld kurzfristig aufgestellt werden. Da an der bezeichneten Örtlichkeit keine Bautätigkeit mehr erfolgt, wurden die Containerbetreiber aufgefordert, die Container kurzfristig zu entfernen. Zu b) Für die Jahresplaketten werden nach der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren jährlich 60€ Gebühren erhoben, die von den Containerbetreibern zu entrichten sind.

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