Spanische Einfädelspur als Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1243
Betreff: Spanische Einfädelspur als Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit Der Magistrat hat bei Hessen Mobil wegen der Umgestaltung des beschriebenen Bereichs und der Einrichtung einer sogenannten spanischen Einfädelspur (innen liegende Linkseinfädelspur) nachgefragt. Hessen Mobil teilt mit, dass die Strecke hinsichtlich ihrer Unfallhäufigkeit untersucht wurde. Dabei haben sich keine Auffälligkeiten im Bereich des Knotenpunkts ergeben. Obwohl die Straße mit rund 13.600 Kraftfahrzeugen täglich hoch belastet ist, kam es zwischen 2012 und 2018 insgesamt lediglich zu zwei Unfällen des Typs 3 (Einbiegen / Kreuzen im Kreuzungsbereich). Auch im übrigen Bereich der Strecke wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Da keine Leistungsfähigkeitsdefizite des Knotenpunktes bekannt sind, sieht Hessen Mobil grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 01.04.2015, soll die spanische Einfädelspur nur in begründeten Ausnahmen eingerichtet werden, da diese Regelung die Bevorrechtigung der übergeordneten Straße aufhebt und somit die Leistungsfähigkeit der vorfahrtberechtigten Landesstraße reduziert.