Spanische Einfädelspur als Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1243 Betreff: Spanische Einfädelspur als Maßnahme zur
Steigerung der Verkehrssicherheit Der Magistrat hat bei Hessen Mobil
wegen der Umgestaltung des beschriebenen Bereichs und der Einrichtung einer
sogenannten spanischen Einfädelspur (innen liegende Linkseinfädelspur)
nachgefragt.
Hessen Mobil teilt mit, dass die
Strecke hinsichtlich ihrer Unfallhäufigkeit untersucht wurde. Dabei haben sich
keine Auffälligkeiten im Bereich des Knotenpunkts ergeben. Obwohl die Straße
mit rund 13.600 Kraftfahrzeugen täglich hoch belastet ist, kam es zwischen 2012
und 2018 insgesamt lediglich zu zwei Unfällen des Typs 3 (Einbiegen / Kreuzen
im Kreuzungsbereich). Auch im übrigen Bereich der Strecke wurden keine
Auffälligkeiten festgestellt. Da keine Leistungsfähigkeitsdefizite des
Knotenpunktes bekannt sind, sieht Hessen Mobil grundsätzlich keinen
Handlungsbedarf.
Gemäß eines Schreibens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom
01.04.2015, soll die spanische Einfädelspur nur in begründeten Ausnahmen
eingerichtet werden, da diese Regelung die Bevorrechtigung der übergeordneten
Straße aufhebt und somit die Leistungsfähigkeit der vorfahrtberechtigten
Landesstraße reduziert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.11.2018, OM 3940
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 380