Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1242
Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen Der gemeinsame Rad- und Gehweg hat eine Breite von ca. 3,00 m. Die Regelbreite für einen Einrichtungsradweg beträgt 2,00 m. Die Regelbreite für einen Fußweg beträgt 2,50 m. Damit werden insgesamt 4,50 m für die Einrichtung benötigt, die hier nicht vorhanden sind. Es bleibt bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg. Hier kann letztendlich nur an die Toleranz der Verkehrsteilnehmer*innen appelliert werden.