Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1242 Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher
Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen
Der gemeinsame Rad- und Gehweg hat eine Breite von ca. 3,00 m.
Die Regelbreite für einen Einrichtungsradweg beträgt 2,00 m. Die Regelbreite
für einen Fußweg beträgt 2,50 m. Damit werden insgesamt 4,50 m für die
Einrichtung benötigt, die hier nicht vorhanden sind. Es bleibt bei einem
gemeinsamen Rad- und Gehweg. Hier kann letztendlich nur an die Toleranz der
Verkehrsteilnehmer*innen appelliert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.03.2019, OM 4450