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Prüfung der Ampelschaltungen auf der Gartenstraße und der Darmstädter Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1241 Betreff: Prüfung der Ampelschaltungen auf der Gartenstraße und der Darmstädter Landstraße Der Magistrat bedauert, zu der Anfrage keine exakten Angaben machen zu können. Zwar wird grundsätzlich bei der Planung von einer Progressionsgeschwindigkeit von 50 km/h ausgegangen; die Möglichkeit der Koordinierung mehrerer Lichtsignalanlagen in eine Grüne Welle ist jedoch abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Vorrangig sind hier die Abstände und die Gestaltung der einzelnen Lichtsignalanlagen sowie deren Verkehrsabwicklung zu nennen. Eine wichtige Rolle spielen auch kreuzende Grüne Wellen, starke Ein- bzw. Abbiegebeziehungen sowie die Priorisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Hierbei kann es sich ergeben, dass an größeren bzw. komplexeren Knotenpunkten im System Auflaufpunkte entstehen oder aber eine Grüne Welle nur in eine Fahrtrichtung z. B. morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts, möglich ist. Im Bereich der Gartenstraße ergibt sich am Knotenpunkt Gartenstraße / Schweizer Straße bedingt durch die dortige Haltestellensituation, ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen bzw. der generellen Knotenpunktsabwicklung ein solcher Auflaufpunkt. Für die Darmstädter Landstraße ergeben sich bedingt durch die Knotenpunktsabstände zu unterschiedlichen Tageszeiten Auflaufpunkte für die stadtauswärtige oder stadteinwärtige Fahrtrichtung. Im Umkehrschluss kann es sich ergeben, dass bei Betrieb von verkehrsabhängigen Steuerungen eine Grünphase früher als für die Koordinierung notwendig wäre, geschaltet werden kann. Dies ist z. B. der Fall wenn Busse beschleunigt abgewickelt werden oder aber keine Anforderungen von Fußgängern oder aus untergeordneten Richtungen vorliegen bzw. der untergeordnete Verkehr nur aus wenigen Fahrzeugen besteht. . Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, die Anfrage nicht in der gewünschten Weise beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2011, V 26

Verknüpfte Vorlagen