Prüfung der Ampelschaltungen auf der Gartenstraße und der Darmstädter Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1241
Betreff: Prüfung der
Ampelschaltungen auf der Gartenstraße und der Darmstädter Landstraße Der Magistrat bedauert, zu der Anfrage
keine exakten Angaben machen zu können. Zwar wird grundsätzlich bei der Planung
von einer Progressionsgeschwindigkeit von 50 km/h ausgegangen; die Möglichkeit
der Koordinierung mehrerer Lichtsignalanlagen in eine Grüne Welle ist jedoch
abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Vorrangig sind hier die Abstände und die Gestaltung
der einzelnen Lichtsignalanlagen sowie deren Verkehrsabwicklung zu nennen. Eine
wichtige Rolle spielen auch kreuzende Grüne Wellen, starke Ein- bzw.
Abbiegebeziehungen sowie die Priorisierung des Öffentlichen
Personennahverkehrs. Hierbei kann es sich ergeben, dass an größeren bzw.
komplexeren Knotenpunkten im System Auflaufpunkte entstehen oder aber eine
Grüne Welle nur in eine Fahrtrichtung z. B. morgens stadteinwärts, abends
stadtauswärts, möglich ist. Im Bereich der Gartenstraße ergibt sich am
Knotenpunkt Gartenstraße / Schweizer Straße bedingt durch die dortige
Haltestellensituation, ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen bzw. der generellen
Knotenpunktsabwicklung ein solcher Auflaufpunkt. Für die Darmstädter Landstraße ergeben sich bedingt
durch die Knotenpunktsabstände zu unterschiedlichen Tageszeiten Auflaufpunkte
für die stadtauswärtige oder stadteinwärtige Fahrtrichtung. Im Umkehrschluss kann es sich ergeben, dass bei
Betrieb von verkehrsabhängigen Steuerungen eine Grünphase früher als für die
Koordinierung notwendig wäre, geschaltet werden kann. Dies ist z. B. der Fall wenn Busse beschleunigt
abgewickelt werden oder aber keine Anforderungen von Fußgängern oder aus
untergeordneten Richtungen vorliegen bzw. der untergeordnete Verkehr nur aus
wenigen Fahrzeugen besteht. . Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, die
Anfrage nicht in der gewünschten Weise beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.05.2011, V 26