Entschärfung der Haltestellen Gartenstraße/Stresemannallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1240
Betreff: Entschärfung der
Haltestellen Gartenstraße/Stresemannallee Zur Sicherung der ein- und aussteigenden
Fahrgäste im Bereich der Haltestelle Stresemannallee in der Gartenstraße wurden
folgende Varianten erarbeitet: Variante I Einrichtung einer Zeitinsel ohne Veränderung des
Fahrbahnquerschnitts: Nachteil: Hat eine Straßenbahn das Zeitinselsignal ausgelöst,
kann der nachfolgende motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Fahrgastwechsel
nur langsam und vorsichtig an der Bahn vorbeifahren (es verbleibt kein
reguläres Querschnittsmaß, sondern nur 2,95 m). Dies bedeutet, es entsteht ein indifferentes
Querschnittsmaß. Steht ein breiteres Fahrzeug vor der Straßenbahn am
Zeitinselsignal, kann die Straßenbahn entweder nur langsam und vorsichtig oder
je nach Stellung des MIV-Fahrzeugs nicht in die Haltestelle einfahren.
Fahrzeuge, die bereits vor der Lichtsignalanlage Stresemannallee/Gartenstraße
stehen, behindern die ein- bzw. aussteigenden Fahrgäste. Das Verlassen der
Straßenbahn mit Kinderwagen oder Gehwagen ist teilweise nicht möglich. Die
Haltestelle ist nicht barrierefrei. Eine Realisierung dieser Variante sollte deshalb
nicht weiter verfolgt werden. Variante II Einrichtung einer Zeitinsel mit Veränderung des
Fahrbahnquerschnitts: Vorteil: Hat eine Straßenbahn das Zeitinselsignal ausgelöst,
kann der nachfolgende MIV beim Fahrgastwechsel nicht an der Bahn
vorbeifahren.
Nachteil: Die Haltestelle ist nicht
barrierefrei und die Herstellung nur mit einem erheblichen baulichen und in
dessen Folge, finanziellen Aufwand möglich. Eine Realisierung kann erst nach
Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgen. Die Realisierung dieser Variante
sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden. Variante III Einrichtung eines Haltestellenkaps unter
Beibehaltung des Fahrbahnquerschnitts mit MIV auf dem Gleis: Vorteil: Schaffung einer barrierefreien Haltestelle. Nachteil: Für den MIV verbleiben in der Gartenstraße nur noch
2,66 m Fahrbahnbreite vor Haus Nr. 126 bzw. 2,75 m vor Haus Nr. 132. Fahrzeuge, die bereits vor der
Lichtsignalanlage Stresemannallee/Gartenstraße stehen, verhindern, dass die
Straßenbahn in die Haltestelle einfahren kann. Eine zusätzliche Bevorzugung des
Öffentlichen Personennahverkehrs müsste in die Lichtsignalanlage (LSA)
Gartenstraße/Stresemannallee implementiert werden, was zu inakzeptablen
Kapazitätseinschränkungen der Verkehrsabwicklung führt. Eine Realisierung dieser Variante ist nicht
möglich, da der derzeitige Achsabstand der Gleise es nicht zulässt, dass eine
Straßenbahn in Fahrtrichtung Otto-Hahn-Platz an einem Fahrzeug, das vor der LSA
in Fahrtrichtung Stresemannallee wartet, vorbeifahren kann. Variante IV Einrichtung eines Haltestellenkaps unter
Beibehaltung des Fahrbahnquerschnitts ohne MIV auf dem Gleis: Vorteil: Diese Variante einer barrierefreien Haltestelle
könnte kurzfristig und preisgünstig mittels eines mobilen Haltestellenkaps
realisiert werden. .
Die Gartenstraße wird im Bereich
zwischen Stresemannallee und Schaubstraße zur Einbahnstraße in Richtung
Otto-Hahn-Platz. Der für Anlieger hieraus resultierende Umweg von wenigen
hundert Metern erscheint zumutbar und dürfte Angesichts der
verkehrsberuhigenden Folgen der Maßnahme auch akzeptiert werden.
Verkehrsteilnehmer mit Fahrziel Stresemannallee werden per Beschilderung am
Otto-Hahn-Platz auf die Sperrung der Gartenstraße hingewiesen. Die Buslinie 46
fährt ab Otto-Hahn-Platz über die Kennedyallee zur Haltestelle der Linie 35 in
der Stresemannallee. Im Ergebnis hält der Magistrat daher die Variante
IV für geeignet, zu einer Lösung im Sinne der Anregung zu gelangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.05.2011, OM 71
Sonstiger Antrag
vom 06.01.2012, OS
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