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Entschärfung der Haltestellen Gartenstraße/Stresemannallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1240 Betreff: Entschärfung der Haltestellen Gartenstraße/Stresemannallee Zur Sicherung der ein- und aussteigenden Fahrgäste im Bereich der Haltestelle Stresemannallee in der Gartenstraße wurden folgende Varianten erarbeitet: Variante I Einrichtung einer Zeitinsel ohne Veränderung des Fahrbahnquerschnitts: Nachteil: Hat eine Straßenbahn das Zeitinselsignal ausgelöst, kann der nachfolgende motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Fahrgastwechsel nur langsam und vorsichtig an der Bahn vorbeifahren (es verbleibt kein reguläres Querschnittsmaß, sondern nur 2,95 m). Dies bedeutet, es entsteht ein indifferentes Querschnittsmaß. Steht ein breiteres Fahrzeug vor der Straßenbahn am Zeitinselsignal, kann die Straßenbahn entweder nur langsam und vorsichtig oder je nach Stellung des MIV-Fahrzeugs nicht in die Haltestelle einfahren. Fahrzeuge, die bereits vor der Lichtsignalanlage Stresemannallee/Gartenstraße stehen, behindern die ein- bzw. aussteigenden Fahrgäste. Das Verlassen der Straßenbahn mit Kinderwagen oder Gehwagen ist teilweise nicht möglich. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei. Eine Realisierung dieser Variante sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden. Variante II Einrichtung einer Zeitinsel mit Veränderung des Fahrbahnquerschnitts: Vorteil: Hat eine Straßenbahn das Zeitinselsignal ausgelöst, kann der nachfolgende MIV beim Fahrgastwechsel nicht an der Bahn vorbeifahren. Nachteil: Die Haltestelle ist nicht barrierefrei und die Herstellung nur mit einem erheblichen baulichen und in dessen Folge, finanziellen Aufwand möglich. Eine Realisierung kann erst nach Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgen. Die Realisierung dieser Variante sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden. Variante III Einrichtung eines Haltestellenkaps unter Beibehaltung des Fahrbahnquerschnitts mit MIV auf dem Gleis: Vorteil: Schaffung einer barrierefreien Haltestelle. Nachteil: Für den MIV verbleiben in der Gartenstraße nur noch 2,66 m Fahrbahnbreite vor Haus Nr. 126 bzw. 2,75 m vor Haus Nr. 132. Fahrzeuge, die bereits vor der Lichtsignalanlage Stresemannallee/Gartenstraße stehen, verhindern, dass die Straßenbahn in die Haltestelle einfahren kann. Eine zusätzliche Bevorzugung des Öffentlichen Personennahverkehrs müsste in die Lichtsignalanlage (LSA) Gartenstraße/Stresemannallee implementiert werden, was zu inakzeptablen Kapazitätseinschränkungen der Verkehrsabwicklung führt. Eine Realisierung dieser Variante ist nicht möglich, da der derzeitige Achsabstand der Gleise es nicht zulässt, dass eine Straßenbahn in Fahrtrichtung Otto-Hahn-Platz an einem Fahrzeug, das vor der LSA in Fahrtrichtung Stresemannallee wartet, vorbeifahren kann. Variante IV Einrichtung eines Haltestellenkaps unter Beibehaltung des Fahrbahnquerschnitts ohne MIV auf dem Gleis: Vorteil: Diese Variante einer barrierefreien Haltestelle könnte kurzfristig und preisgünstig mittels eines mobilen Haltestellenkaps realisiert werden. . Die Gartenstraße wird im Bereich zwischen Stresemannallee und Schaubstraße zur Einbahnstraße in Richtung Otto-Hahn-Platz. Der für Anlieger hieraus resultierende Umweg von wenigen hundert Metern erscheint zumutbar und dürfte Angesichts der verkehrsberuhigenden Folgen der Maßnahme auch akzeptiert werden. Verkehrsteilnehmer mit Fahrziel Stresemannallee werden per Beschilderung am Otto-Hahn-Platz auf die Sperrung der Gartenstraße hingewiesen. Die Buslinie 46 fährt ab Otto-Hahn-Platz über die Kennedyallee zur Haltestelle der Linie 35 in der Stresemannallee. Im Ergebnis hält der Magistrat daher die Variante IV für geeignet, zu einer Lösung im Sinne der Anregung zu gelangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 71 Sonstiger Antrag vom 06.01.2012, OS 20/5

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