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"Gesperrt" und "Anlieger frei" im "Vogelviertel" in Unterliederbach während Veranstaltungen in der Fraport Arena

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 123 Betreff: "Gesperrt" und "Anlieger frei" im "Vogelviertel" in Unterliederbach während Veranstaltungen in der Fraport Arena Die Beschilderung des "Vogelviertels" mit den Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und VZ 1020-30 StVO "Anlieger frei" würde nicht zum gewünschten Erfolg führen. Laut der Rechtsprechung reicht beispielsweise die Aussage eines Verkehrsteilnehmenden, ein Haus besichtigen zu wollen, aus, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Das rechtswidrige Parken müsste belegt werden. An geparkten Fahrzeugen ist jedoch nicht zu erkennen, ob es einem Anlieger gehört oder ob die Einfahrt in den gesperrten Bereich ordnungswidrig war. Die Überwachung ist vom Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit aufgrund der personellen Ressourcen nicht leistbar. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1352