"Gesperrt" und "Anlieger frei" im "Vogelviertel" in Unterliederbach während Veranstaltungen in der Fraport Arena
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
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Betreff: "Gesperrt" und "Anlieger frei"
im "Vogelviertel" in Unterliederbach während Veranstaltungen in der
Fraport Arena Die Beschilderung des
"Vogelviertels" mit den Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
"Verbot für Fahrzeuge aller Art" und VZ 1020-30 StVO "Anlieger frei" würde
nicht zum gewünschten Erfolg führen. Laut der Rechtsprechung reicht beispielsweise die
Aussage eines Verkehrsteilnehmenden, ein Haus besichtigen zu wollen, aus, um in
einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Das rechtswidrige
Parken müsste belegt werden. An geparkten Fahrzeugen ist jedoch nicht zu
erkennen, ob es einem Anlieger gehört oder ob die Einfahrt in den gesperrten
Bereich ordnungswidrig war. Die Überwachung ist vom
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit aufgrund der personellen Ressourcen nicht
leistbar. Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2015, V
1352