Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS West
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
123
Betreff: Radweg zur
Helene-Lange-Schule und zur IGS West Die Helene-Lange-Schule sowie die
IGS West liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone
entsprechen eigenständige Radverkehrsanlagen nicht dem für diese
Verkehrsregelung zugrunde liegenden Prinzip des Mischverkehrs, bei dem die
fahrenden Verkehrsarten nicht getrennt werden, sondern diese sich die Fahrbahn
teilen. Dementsprechend untersagt die Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung die Markierung von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen
auf der Fahrbahn sowie Ausweisung von benutzungspflichtigen, baulichen
Radwegen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er
keine Möglichkeiten sieht, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.11.2014, V
1152