Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS West
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 123
Betreff: Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS West Die Helene-Lange-Schule sowie die IGS West liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone entsprechen eigenständige Radverkehrsanlagen nicht dem für diese Verkehrsregelung zugrunde liegenden Prinzip des Mischverkehrs, bei dem die fahrenden Verkehrsarten nicht getrennt werden, sondern diese sich die Fahrbahn teilen. Dementsprechend untersagt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung die Markierung von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie Ausweisung von benutzungspflichtigen, baulichen Radwegen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er keine Möglichkeiten sieht, im Sinne der Anregung tätig zu werden.