Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang
der Friedhofsmauer (III) Bei einem im Bereich des Friedhofs
geparkten Lastkraftwagen verbleibt eine Fahrbahnbreite von vier bis fünf
Metern. Im Regelfall wird eine Restfahrbahnbreite von drei Metern als
ausreichend betrachtet, um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Auch konnte
bei mehreren Ortsbesichtigungen nicht festgestellt werden, dass der
Verkehrsfluss durch im Bereich des Friedhofs abgestellte Lastkraftwagen
signifikant gestört wird. Darüber hinaus wird durch auf der Fahrbahn
abgestellte Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer
Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht. Außerdem gibt es keinen alternativen
Standort zum Parken von Lastkraftwagen. Für Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes steht
eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am
Eingang des Südfriedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur
Verfügung. Wenn durch eine entsprechende
Beschilderung keine Lastkraftwagen mehr vor dem Verkehrsspiegel abgestellt
werden dürften, wäre weiterhin eine Vielzahl von Kleintransportern (als
Personenkraftwagen zugelassen) dazu berechtigt, in dem Bereich zu parken. Diese
Fahrzeuge weisen (in Abhängigkeit vom Fabrikat) teilweise die gleiche bauliche
Höhe wie Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auf.
Stellenweise sind sie mit Hochdächern oder sogar mit sogenannten
Superhochdächern ausgestattet. Beide Varianten können Lastkraftwagen
überragen. Das Parken nur für
Personenkraftwagen zu erlauben, würde ein Zuparken des Verkehrsspiegels und
eine daraus resultierende Sichtbeziehungsunterbrechung folglich nicht
verhindern. Im Interesse aller
Verkehrsteilnehmenden sieht der Magistrat davon ab, die Parksituation im Hainer
Weg zu verändern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434
Antrag vom
20.05.2020, OF
1656/5 Anregung an
den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186
Antrag vom
30.10.2021, OF
250/5
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190