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Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III) Bei einem im Bereich des Friedhofs geparkten Lastkraftwagen verbleibt eine Fahrbahnbreite von vier bis fünf Metern. Im Regelfall wird eine Restfahrbahnbreite von drei Metern als ausreichend betrachtet, um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Auch konnte bei mehreren Ortsbesichtigungen nicht festgestellt werden, dass der Verkehrsfluss durch im Bereich des Friedhofs abgestellte Lastkraftwagen signifikant gestört wird. Darüber hinaus wird durch auf der Fahrbahn abgestellte Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht. Außerdem gibt es keinen alternativen Standort zum Parken von Lastkraftwagen. Für Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes steht eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Südfriedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung. Wenn durch eine entsprechende Beschilderung keine Lastkraftwagen mehr vor dem Verkehrsspiegel abgestellt werden dürften, wäre weiterhin eine Vielzahl von Kleintransportern (als Personenkraftwagen zugelassen) dazu berechtigt, in dem Bereich zu parken. Diese Fahrzeuge weisen (in Abhängigkeit vom Fabrikat) teilweise die gleiche bauliche Höhe wie Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auf. Stellenweise sind sie mit Hochdächern oder sogar mit sogenannten Superhochdächern ausgestattet. Beide Varianten können Lastkraftwagen überragen. Das Parken nur für Personenkraftwagen zu erlauben, würde ein Zuparken des Verkehrsspiegels und eine daraus resultierende Sichtbeziehungsunterbrechung folglich nicht verhindern. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden sieht der Magistrat davon ab, die Parksituation im Hainer Weg zu verändern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Antrag vom 20.05.2020, OF 1656/5 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190