Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237
Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Anregung kann an den Standorten Rembrandtstraße und Schifferstraße entsprochen werden. Die Querungsmöglichkeit erfolgt analog der benachbarten "Holbeinstraße". Im Bereich der Schifferstraße muss jedoch erst die ohnehin geplante Verlagerung der Busparkplätze erfolgen. Aus Sicherheitsaspekten kann der Magistrat einer ungeregelten Querung von vier Fahrspuren auf Höhe der Großen Rittergasse nicht zustimmen. Die Querung "Dürerstraße" hat eine verhältnismäßig geringe Netzbedeutung (insbesondere wegen der Einbahnstraßenregelung). Durch die unmittelbar angrenzende Lichtsignalanlage erscheint der bauliche Aufwand unverhältnismäßig hoch.