eungesheimTitel/Betreff: Leerungsintervalle der Altglascontainer im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1237
Betreff: Leerungsintervalle
der Altglascontainer im Ortsbezirk 10 In Frankfurt am Main stehen fast 1.500
Altglas-Container an etwa 1.250 Standorten. Sie dienen der Aufnahme von
lizenziertem Verpackungsglas in den Farben klar, braun, grün (und blau). Sie
dürfen aus dem privaten Bereich befüllt werden und auch vom Gewerbe
(Gastwirtschaften). Im dicht besiedelten Bereich sollen Altglas-Container
fußläufig im Radius von 200m erreichbar sein. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung des
begehrten Wertstoffes Altglas erfolgt bundesweit in einem privat-rechtlich
organisierten und eigenständig finanzierten Entsorgungs-system (überwiegend
bekannt als Grüner Punkt / Duales System Deutschland / DSD). Es fallen demnach für die Bürgerschaft keine
Gebühren an und die Stadt Frankfurt am Main vergütet keine Leistungen. Um einen Altglas-Container im öffentlichen Raume
aufzustellen bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau
und Erschließung. Über diese verfügt die FES GmbH im Drittgeschäft und stellt
sie DSD zur Verfügung. DSD hat die Firma Veolia mit der Leerung der
Altglas-Container beauftragt, wie auch mit der Sauberhaltung (Glasscherben,
Graffiti, etc.) der Standplätze. Die FES GmbH wiederum übernimmt die Annahme
von Beschwerden.
Veolia arbeitet im
2-Schicht-System (6.30 Uhr bis 20.00 Uhr). Wegen Krankenständen und
Personalfluktuation hat es in letzter Zeit wieder eine Häufung von
Ablaufstörungen gegeben. Die vertraglich vereinbarten Leerungszeiten
betreffen das Verhältnis zwischen DSD und Veolia; auf Einsichtnahme in den
Vertrag hat der Magistrat keinen Rechtsanspruch. FES wird im Rahmen des
Beschwerdemanagements Veolia für die Interessen der Bürgerschaft
sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.08.2011, OM 211