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Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.: Die Sanierung und Umnutzung der Villa Meister erfolgt in enger, regelmäßiger Abstimmung mit dem Magistrat in denkmalverträglicher Art und Weise, unter weitgehender Bewahrung der bauzeitlichen Grundrissdisposition und Ausstattung. Die bauzeitliche Gestaltung in den besonders wertvollen Repräsentationsräumen wird umfangreich erhalten, fachgerecht restauriert und in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt sowie sehr behutsam heutigen Nutzungsanforderungen angepasst. Zu Ziffer 2.: Mit einer Baugenehmigung für eine eventuelle Neubebauung würden Auflagen zur Sanierung, Instandsetzung bzw. Pflege des Parks als Ganzes verbunden werden. Aktuell liegt jedoch weder eine Baugenehmigung noch ein Bauantrag für einen Neubau vor. Zu Ziffer 3.: Dem Magistrat ist nichts über eine Umnutzung als Gewerbeimmobilie bekannt. Für eine gewerbliche Nutzung des Gärtnerhauses liegt auch keine Baugenehmigung vor. Zu Ziffer 4.: Im Rahmen der Bauvorberatungen wurde besprochen, dass der Park zumindest tagsüber für die Öffentlichkeit geöffnet wird. Dies liegt letztendlich jedoch in der Entscheidung der Eigentümerschaft und ist baurechtlich nicht durchsetzbar. Zu Ziffer 5.: Zu dieser Thematik gab es erste Vorabstimmungen mit dem Magistrat. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Zum Sanierungszeitraum kann der Magistrat keine Angaben machen.