Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST
1233
Betreff: Abwärme von
Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Das Energiereferat hat im März
2018 die Ergebnisse eines vom BMU geförderten Klimaschutzteilkonzeptes für
integrierte Wärmenutzung für die Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Darin
wurden in einem Abwärmekataster potenzielle Abwärmequellen für die Beheizung
von Gebäuden dargestellt. Es wurden die Abwärmepotenziale der Abwasserkanäle
und Kläranlagen, von Gewerbe und Industrie sowie der Rechenzentren erfasst.
Im Rahmen der Untersuchung wurden 18
Maßnahmen identifiziert, die sinnvoll Abwärme nutzbar machen könnten. Das vom
Ortsbeirat 1 genannte Telehouse Rechenzentrum in der Kleyerstraße ist
Bestandteil dieser Maßnahmen, da es ein hohes Abwärmepotenzial auf einem
dauerhaft hohen Temperaturniveau vorweist. Das Quartier Kleyerstraße könnte damit versorgt
werden, wobei verschieden Varianten denkbar wären, wie beispielsweise eine
Grundlastversorgung des Quartiers mit Abwärme. Ein grundsätzliches Interesse an
der Umsetzung wurde von der Mainova als Energieversorger und vom
Quartiersentwickler Breevast B.V. bekundet. Erste Gespräche zwischen den
Beteiligten haben bereits stattgefunden. Bei der Umsetzung von Abwärmekonzepten ist neben den
wirtschaftlichen Aspekten in der Regel die vertragliche Gestaltung der
Abwärmelieferung sowie das Risiko eines Ausfalls/wegfallens der Abwärmequelle
zu beachten. Hierfür müssen z.B. vom Bund Finanzinstrumente
(Kreditausfallbürgschaft, "Hermesbürgschaft") bereitgestellt werden, die die
Investition des Wärmelieferanten absichern. Erste grobe Berechnungen weisen ein
CO2-Minderungspotenzial von 650-800 Tonnen pro Jahr aus. Die Ergebnisse des Abwärmekatasters, das eine
Übersicht über Abwärmequellen und neue Baugebiete gibt, sind auf der Website
des Energiereferats abrufbar und können unter dem folgenden Link eingesehen
werden: https://tinyurl.com/ycj3uqdc. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978