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Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Das Energiereferat hat im März 2018 die Ergebnisse eines vom BMU geförderten Klimaschutzteilkonzeptes für integrierte Wärmenutzung für die Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Darin wurden in einem Abwärmekataster potenzielle Abwärmequellen für die Beheizung von Gebäuden dargestellt. Es wurden die Abwärmepotenziale der Abwasserkanäle und Kläranlagen, von Gewerbe und Industrie sowie der Rechenzentren erfasst. Im Rahmen der Untersuchung wurden 18 Maßnahmen identifiziert, die sinnvoll Abwärme nutzbar machen könnten. Das vom Ortsbeirat 1 genannte Telehouse Rechenzentrum in der Kleyerstraße ist Bestandteil dieser Maßnahmen, da es ein hohes Abwärmepotenzial auf einem dauerhaft hohen Temperaturniveau vorweist. Das Quartier Kleyerstraße könnte damit versorgt werden, wobei verschieden Varianten denkbar wären, wie beispielsweise eine Grundlastversorgung des Quartiers mit Abwärme. Ein grundsätzliches Interesse an der Umsetzung wurde von der Mainova als Energieversorger und vom Quartiersentwickler Breevast B.V. bekundet. Erste Gespräche zwischen den Beteiligten haben bereits stattgefunden. Bei der Umsetzung von Abwärmekonzepten ist neben den wirtschaftlichen Aspekten in der Regel die vertragliche Gestaltung der Abwärmelieferung sowie das Risiko eines Ausfalls/wegfallens der Abwärmequelle zu beachten. Hierfür müssen z.B. vom Bund Finanzinstrumente (Kreditausfallbürgschaft, "Hermesbürgschaft") bereitgestellt werden, die die Investition des Wärmelieferanten absichern. Erste grobe Berechnungen weisen ein CO2-Minderungspotenzial von 650-800 Tonnen pro Jahr aus. Die Ergebnisse des Abwärmekatasters, das eine Übersicht über Abwärmequellen und neue Baugebiete gibt, sind auf der Website des Energiereferats abrufbar und können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/ycj3uqdc. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978

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