Entwässerung der Dachrinne Alt-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat -Stadtentwässerung- hat die Eigentümerin der Liegenschaft darauf hingewiesen, dass das Niederschlagswasser gemäß der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main nicht über öffentliche Verkehrsflächen abgeleitet werden darf. Die Eigentümerin wurde aus diesem Grund aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist Maßnahmen zu ergreifen, damit die Ableitung des Niederschlagswassers auf satzungskonforme Weise erfolgt. Die Stadtentwässerung wird kontrollieren, ob die Eigentümerin die Maßnahme fristgemäß umsetzt.