Aktueller Stand Verkehrskonzept Königsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
122
Betreff: Aktueller Stand
Verkehrskonzept Königsteiner Straße Auslöser der Überlegungen des
Magistrats war die Anregung des Ortsbeirates für die Königsteiner Straße unter
ganzheitlichen Gesichtspunkten ein neues Verkehrskonzept zu entwickeln. Diese
Anregung entspricht grundsätzlich der Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung,
die Hauptverkehrsstraßen besser in die jeweilige städtebauliche Situation zu
integrieren, und wurde daher vom Magistrat gerne aufgegriffen. Um den
Handlungsspielraum zu erweitern, hat der Magistrat auch eine veränderte Führung
des Kraftfahrzeugverkehrs - nämlich die Rückkehr zu einem Zweirichtungsverkehr
sowohl in der Königsteiner Straße als auch in der Gotenstraße in die
Überlegungen einbezogen. Wesentliche Prämisse aller Überlegungen ist der
unbedingte Erhalt der straßenraumprägenden Baumallee in der Königsteiner
Straße, so dass eine linienhafte Veränderung der Bordführung nicht in Betracht
gezogen wird. Es ist daher grundsätzlich von der bestehenden Aufteilung des
Straßenraums in Fahrbahn und Seitenräume auszugehen. Die vertiefte Befassung mit einem
Zweirichtungsverkehr geht von der begründeten Annahme aus, dass die
Königsteiner Straße als dann durchgehendes Netzelement den größeren Anteil der
Verkehrsbelastung in diesem Korridor zu tragen hätte; die Gotenstraße würde
allein aus der veränderten Verkehrsführung heraus tendenziell entlastet. Um in
der Königsteiner Straße eine anforderungsgerechte Verkehrsabwicklung
gewährleisten zu können, die neben der stadtteilübergreifenden
Verbindungsfunktion gerade auch die stadtteilbezogene Sammel- und
Erschließungsfunktion berücksichtigt (und damit möglichst viele
Abbiegebeziehungen in die Nebenstraßen vorsieht), müssten an den Knotenpunkten
verstärkt Abbiegespuren zu Lasten der ausgewiesenen Parkstände eingerichtet
werden. Aber auch dann müsste davon ausgegangen werden, dass in der
Königsteiner Straße nur eine signifikant geringere Verkehrsmenge als heute
abgewickelt werden könnte. Da derzeit keine tragfähigen Ansätze erkennbar sind,
die eine deutliche Minderung der Verkehrsbelastung im Korridor Königsteiner
Straße/Gotenstraße oder eine deutliche Minderung der Parkraumnachfrage in der
Königsteiner Straße bewirken könnten, hat der Magistrat die detaillierte
Durcharbeitung eines im Sinne der städtebaulichen Integration durchaus
anzustrebenden Konzeptes mit zwei Zweirichtungsstraßen bis auf weiteres
ausgesetzt. Bei Beibehaltung der derzeitigen
Verkehrsführung und unter Berücksichtigung der Prämisse einer baumerhaltenden
Beibehaltung der jetzigen Bordsteinführung grenzt sich der Handlungsspielraum
deutlich ein. Im Prinzip reduziert sich der Handlungsspielraum für die
Königsteiner Straße auf die Frage, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt
und dafür der ruhende Kraftfahrzeugverkehr noch stärker in die Seitenräume
verwiesen werden soll. Bei einer Einbahnführung des Kraftfahrzeugverkehrs in
Richtung Süden erscheint es nicht zielführend, den Radverkehr auf der Ostseite
(in Fahrtrichtung Norden) auf der Fahrbahn in Gegenrichtung zum
Kraftfahrzeugverkehr zu führen. Für den Radverkehr in Fahrtrichtung Süden wäre
zwar grundsätzlich auch eine Führung auf der Fahrbahn denkbar. Alle denkbaren
Führungsformen hätten aber gemeinsam, dass die Radfahrenden subjektiv einer
starken Bedrängung durch den parallel fließenden Kraftfahrzeugverkehr auf der
einen Seite und dem Lieferverkehr sowie ein- und ausparkenden Fahrzeugen auf
der anderen Seite ausgesetzt wären. Insgesamt erscheint daher die bestehende
Führung des Radverkehrs auf Radwegen im Seitenraum die bessere Lösung zu sein.
Die Aufteilung der Seitenräume in
Gehweg, Radweg und Grün-/Parkstreifen würde nach aktuellen Standards nicht
grundsätzlich von der bestehenden baulichen Gliederung abweichen. Da sich die
Königsteiner Straße grundsätzlich in einem befriedigenden und verkehrssicheren
Erhaltungszustand befindet, kommt daher eine grundhafte Erneuerung derzeit
nicht in Betracht. Der Magistrat bedauert, dass in Abwägung der oben
dargelegten Randbedingungen und Anforderungen kein signifikanter
Handlungsspielraum für maßgebliche Veränderungen in der Königsteiner Straße
benannt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.11.2014, V
1148