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Aktueller Stand Verkehrskonzept Königsteiner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 122 Betreff: Aktueller Stand Verkehrskonzept Königsteiner Straße Auslöser der Überlegungen des Magistrats war die Anregung des Ortsbeirates für die Königsteiner Straße unter ganzheitlichen Gesichtspunkten ein neues Verkehrskonzept zu entwickeln. Diese Anregung entspricht grundsätzlich der Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung, die Hauptverkehrsstraßen besser in die jeweilige städtebauliche Situation zu integrieren, und wurde daher vom Magistrat gerne aufgegriffen. Um den Handlungsspielraum zu erweitern, hat der Magistrat auch eine veränderte Führung des Kraftfahrzeugverkehrs - nämlich die Rückkehr zu einem Zweirichtungsverkehr sowohl in der Königsteiner Straße als auch in der Gotenstraße in die Überlegungen einbezogen. Wesentliche Prämisse aller Überlegungen ist der unbedingte Erhalt der straßenraumprägenden Baumallee in der Königsteiner Straße, so dass eine linienhafte Veränderung der Bordführung nicht in Betracht gezogen wird. Es ist daher grundsätzlich von der bestehenden Aufteilung des Straßenraums in Fahrbahn und Seitenräume auszugehen. Die vertiefte Befassung mit einem Zweirichtungsverkehr geht von der begründeten Annahme aus, dass die Königsteiner Straße als dann durchgehendes Netzelement den größeren Anteil der Verkehrsbelastung in diesem Korridor zu tragen hätte; die Gotenstraße würde allein aus der veränderten Verkehrsführung heraus tendenziell entlastet. Um in der Königsteiner Straße eine anforderungsgerechte Verkehrsabwicklung gewährleisten zu können, die neben der stadtteilübergreifenden Verbindungsfunktion gerade auch die stadtteilbezogene Sammel- und Erschließungsfunktion berücksichtigt (und damit möglichst viele Abbiegebeziehungen in die Nebenstraßen vorsieht), müssten an den Knotenpunkten verstärkt Abbiegespuren zu Lasten der ausgewiesenen Parkstände eingerichtet werden. Aber auch dann müsste davon ausgegangen werden, dass in der Königsteiner Straße nur eine signifikant geringere Verkehrsmenge als heute abgewickelt werden könnte. Da derzeit keine tragfähigen Ansätze erkennbar sind, die eine deutliche Minderung der Verkehrsbelastung im Korridor Königsteiner Straße/Gotenstraße oder eine deutliche Minderung der Parkraumnachfrage in der Königsteiner Straße bewirken könnten, hat der Magistrat die detaillierte Durcharbeitung eines im Sinne der städtebaulichen Integration durchaus anzustrebenden Konzeptes mit zwei Zweirichtungsstraßen bis auf weiteres ausgesetzt. Bei Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung und unter Berücksichtigung der Prämisse einer baumerhaltenden Beibehaltung der jetzigen Bordsteinführung grenzt sich der Handlungsspielraum deutlich ein. Im Prinzip reduziert sich der Handlungsspielraum für die Königsteiner Straße auf die Frage, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt und dafür der ruhende Kraftfahrzeugverkehr noch stärker in die Seitenräume verwiesen werden soll. Bei einer Einbahnführung des Kraftfahrzeugverkehrs in Richtung Süden erscheint es nicht zielführend, den Radverkehr auf der Ostseite (in Fahrtrichtung Norden) auf der Fahrbahn in Gegenrichtung zum Kraftfahrzeugverkehr zu führen. Für den Radverkehr in Fahrtrichtung Süden wäre zwar grundsätzlich auch eine Führung auf der Fahrbahn denkbar. Alle denkbaren Führungsformen hätten aber gemeinsam, dass die Radfahrenden subjektiv einer starken Bedrängung durch den parallel fließenden Kraftfahrzeugverkehr auf der einen Seite und dem Lieferverkehr sowie ein- und ausparkenden Fahrzeugen auf der anderen Seite ausgesetzt wären. Insgesamt erscheint daher die bestehende Führung des Radverkehrs auf Radwegen im Seitenraum die bessere Lösung zu sein. Die Aufteilung der Seitenräume in Gehweg, Radweg und Grün-/Parkstreifen würde nach aktuellen Standards nicht grundsätzlich von der bestehenden baulichen Gliederung abweichen. Da sich die Königsteiner Straße grundsätzlich in einem befriedigenden und verkehrssicheren Erhaltungszustand befindet, kommt daher eine grundhafte Erneuerung derzeit nicht in Betracht. Der Magistrat bedauert, dass in Abwägung der oben dargelegten Randbedingungen und Anforderungen kein signifikanter Handlungsspielraum für maßgebliche Veränderungen in der Königsteiner Straße benannt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2014, V 1148

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