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Verkehrsbeziehung Höchster Schloßplatz/Wed

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 122 Betreff: Verkehrsbeziehung Höchster Schloßplatz/Wed Der Höchster Schloßplatz ist als Fußgängerzone ausgewiesen und kann jetzt und zukünftig von Fahrzeugen nur zur Andienung mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung befahren werden. Da vor diesem Hintergrund die vom Ortsbeirat beschriebene Problematik nur sehr wenige Fahrzeuge betrifft, bittet der Magistrat um Verständnis, dass die gewünschte Fahrbeziehung nicht eingerichtet wird, da eine Einfahrt in die Wed eine Änderung der Einbahnstraßenregelung in einem Teilstück der Bolongarostraße erfordern würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 796

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