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Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1229 Betreff: Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9 Der Magistrat hat die entsprechenden Siedlungen untersucht und bspw. die Eigentümerstrukturen wie auch den Erhaltungszustand ermittelt. Die Siedlungen befinden sich sowohl im Eigentum von Einzeleigentümern wie auch von Wohnungsbaugesellschaften. Die Gebäudegruppen und Einzelbauten sind alle in einem guten bis sehr guten Erhaltungszustand und bewohnt. Städtische Sanierungsprogramme hält der Magistrat daher für nicht erforderlich. Zum Erhalt der hier vorzufindenden städtebaulichen, überwiegend aber architektonischen Qualitäten ist die Aufstellung von Erhaltungssatzungen nicht geeignet, da diese nur auf den Städtebau, nicht dagegen auf den Substanzerhalt oder die Architektur abzielen. Für Teile der Baugruppen ist der Städtebau durch Bebauungspläne festgeschrieben und hierüber hinreichend gesichert. Zum Erhalt bzw. der stilgerechten Wiederherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der Siedlungen und Gebäude aus der May-Ära ohne Denkmalschutz plant der Magistrat Gestaltungsleitfäden zu erstellen. Der Magistrat erachtet es in Anbetracht der Eigentümerstruktur, der Bausubstanz und der Lage der Objekte als sinnvoll, anhand solcher Leitfäden ein Verfahren zu entwickeln, mit dem bei Änderungsvorhaben in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften und Bauaufsicht die architektonischen Qualitäten erhalten werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3624