Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST
1229
Betreff: Schutz und
Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9 Der Magistrat hat die
entsprechenden Siedlungen untersucht und bspw. die Eigentümerstrukturen wie
auch den Erhaltungszustand ermittelt. Die Siedlungen befinden sich sowohl im
Eigentum von Einzeleigentümern wie auch von Wohnungsbaugesellschaften. Die
Gebäudegruppen und Einzelbauten sind alle in einem guten bis sehr guten
Erhaltungszustand und bewohnt. Städtische Sanierungsprogramme hält der
Magistrat daher für nicht erforderlich. Zum Erhalt der hier vorzufindenden
städtebaulichen, überwiegend aber architektonischen Qualitäten ist die
Aufstellung von Erhaltungssatzungen nicht geeignet, da diese nur auf den
Städtebau, nicht dagegen auf den Substanzerhalt oder die Architektur abzielen.
Für Teile der Baugruppen ist der Städtebau durch Bebauungspläne festgeschrieben
und hierüber hinreichend gesichert. Zum Erhalt bzw. der stilgerechten Wiederherstellung
der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der Siedlungen und Gebäude
aus der May-Ära ohne Denkmalschutz plant der Magistrat Gestaltungsleitfäden zu
erstellen. Der Magistrat erachtet es in Anbetracht der Eigentümerstruktur, der
Bausubstanz und der Lage der Objekte als sinnvoll, anhand solcher Leitfäden ein
Verfahren zu entwickeln, mit dem bei Änderungsvorhaben in Zusammenarbeit mit
Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften und Bauaufsicht die architektonischen
Qualitäten erhalten werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.11.2014, OM 3624