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Einbahnstraßenregelung Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1228

Betreff: Einbahnstraßenregelung Schwalbacher Straße Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Aus- und Zufahrtsstraße für das nördliche Gallus. Sie ist von ihrer Fahrbahnbreite für einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Grundsätzlich führt die Einführung einer Einbahnstraße aufgrund der notwendigen Umfahrung zu einer Mehrbelastung der anderen Straßen und zu Umweg Fahrten. Die Einrichtung einer Einbahnstraße hätte wegen des Querschnitts tendenziell eine höhere Geschwindigkeit zur Folge. Der Magistrat empfiehlt den Zweirichtungsverkehr beizubehalten.

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