Einbahnstraßenregelung Schwalbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1228 Betreff: Einbahnstraßenregelung Schwalbacher
Straße
Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Aus- und
Zufahrtsstraße für das nördliche Gallus. Sie ist von ihrer Fahrbahnbreite für
einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Grundsätzlich führt die Einführung einer
Einbahnstraße aufgrund der notwendigen Umfahrung zu einer Mehrbelastung der
anderen Straßen und zu Umweg Fahrten. Die Einrichtung einer Einbahnstraße hätte wegen des
Querschnitts tendenziell eine höhere Geschwindigkeit zur Folge. Der Magistrat empfiehlt den Zweirichtungsverkehr
beizubehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4391