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Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1228 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad Die TSG Niederrad ist Erbbaupachtnehmer der Sportanlage Hahnstraße 76 mit einem Rasen- und einem Tennenplatz sowie einem alten aber kürzlich in Teilen sanierten Umkleide- und Funktionsgebäude. Die Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes ist möglich, wenn auch die Sportflächen und das Gebäude moderne Anforderungen nicht erfüllen. Nach dem Bebauungsplanverfahren Nr. 872 - Lyoner Straße - werden die bestehenden Sportflächen und Kleingärten im Südosten im derzeitigen Umfang planungsrechtlich festgesetzt. Lediglich der an den Bebauungszusammenhang angrenzende Rasenplatz der TSG Niederrad soll als Gemeindebedarfsfläche als potenzieller Standort für die Grundschule und eine Kindertagesstätte gesichert werden. Mit dem Verein wurden Gespräche geführt. Die TSG Niederrad sieht die Möglichkeit auf den Naturrasenplatz zu verzichten, wenn der Tennenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut wird. Die TSG Niederrad hat für die gesamte Fläche einen Erbbaupachtvertrag und ist somit einem besitzenden Verein gleichgestellt. Bei Bauvorhaben von Sportvereinen sind die Sportförderrichtlinien zu beachten, die eine max. Förderung von 40 % der Baukosten vorsieht. Bei einem Rückfall des Erbbaurechtes läge die Bauherrschaft bei der Stadt und die TSG Niederrad träte als nutzender Verein auf. Der Magistrat hat einen Ortstermin durchgeführt und mit dem Verein Gespräche geführt und alle möglichen Optionen besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 38