Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST
1228
Betreff: Sicherstellung des
Spielbetriebes der TSG Niederrad Die TSG Niederrad ist
Erbbaupachtnehmer der Sportanlage Hahnstraße 76 mit einem Rasen- und
einem Tennenplatz sowie einem alten aber kürzlich in Teilen sanierten Umkleide-
und Funktionsgebäude. Die Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes ist
möglich, wenn auch die Sportflächen und das Gebäude moderne Anforderungen nicht
erfüllen. Nach dem Bebauungsplanverfahren Nr.
872 - Lyoner Straße - werden die bestehenden Sportflächen und Kleingärten im
Südosten im derzeitigen Umfang planungsrechtlich festgesetzt. Lediglich der an
den Bebauungszusammenhang angrenzende Rasenplatz der TSG Niederrad soll als
Gemeindebedarfsfläche als potenzieller Standort für die Grundschule und eine
Kindertagesstätte gesichert werden. Mit dem Verein wurden Gespräche geführt. Die TSG
Niederrad sieht die Möglichkeit auf den Naturrasenplatz zu verzichten, wenn der
Tennenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut wird. Die TSG Niederrad hat für die gesamte Fläche einen
Erbbaupachtvertrag und ist somit einem besitzenden Verein gleichgestellt. Bei
Bauvorhaben von Sportvereinen sind die Sportförderrichtlinien zu beachten, die
eine max. Förderung von 40 % der Baukosten vorsieht. Bei einem Rückfall des Erbbaurechtes läge die
Bauherrschaft bei der Stadt und die TSG Niederrad träte als nutzender Verein
auf. Der Magistrat hat einen Ortstermin
durchgeführt und mit dem Verein Gespräche geführt und alle möglichen Optionen
besprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.06.2016, V 38