Baumrodungen entlang der A661 in Oberrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1228
Betreff: Baumrodungen
entlang der A661 in Oberrad Zu der Anfrage nimmt der Magistrat
wie folgt Stellung: Zu 1. Im Juli 2012 wurde Hessen Mobil durch das Amt für
Straßenbau und Erschließung auf den in den Lichtraum des parallel zur BAB 661
verlaufenden Wirtschaftswegs hineinragenden Böschungsbewuchs aufmerksam gemacht
und um Prüfung und Rückmeldung zu den notwendigen Maßnahmen gebeten. Eine
Rückmeldung bzw. Nachfrage zum Umfang der notwendigen Arbeiten durch
HessenMobil erfolgte nicht. Ebenfalls hat Hessen-Mobil gegenüber dem Magistrat
bisher keine Auskunft darüber gegeben, warum die Rückschnittarbeiten in diesem
Umfang erfolgt sind. Zu 2. Es ist nicht zutreffend, dass die Rodungsarbeiten
wegen Verschattung notwendig waren. Lediglich das Lichtraumprofil des
Wirtschaftsweges und somit die Verkehrssicherheit von Fußgängern, Radfahrern
und Anliegern waren eingeschränkt. Weiterhin ist es nicht zutreffend, dass Hessen-Mobil
durch das Amt für Straßenbau und Erschließung beauftragt wurde, die zwischen
der BAB 661 und dem Wirtschaftsweg in Oberrad verlaufende Böschung zu
roden. Zu 3. Werden Anlieger bzw. Grundstückseigentümer von der
Stadt Frankfurt angewiesen, das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen,
Gehwegen und Plätzen wieder herzustellen, wird unter anderem auf die Einhaltung
der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Ebenfalls geben die zuständigen
Fachämter bei Rückfragen Auskunft hinsichtlich des Umfangs der notwendigen
Rückschnittarbeiten. Hessen
Mobil wird vor dem Hintergrund der Geschehnisse zukünftig deutlicher als bisher
auf die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit den städtischen Fachämtern
hinsichtlich Art und Umfang bei Grünpflegearbeiten hingewiesen werden. Zu 4. Der Magistrat plant keine Lärmschutzmaßnahmen in
Form von Lärmschutzwänden zur Kompensation. Vor dem Hintergrund, dass die stark
zurückgeschnittenen Bäume und Sträucher bereits wieder austreiben und in kurzer
Zeit wieder eine dichte Lärmbarriere schaffen werden, ist dies nicht
notwendig. Auf die Antwort
des Verkehrsdezernenten auf die Frage F 868 vom 19.04.2013 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.04.2013, V 726