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Baumrodungen entlang der A661 in Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1228 Betreff: Baumrodungen entlang der A661 in Oberrad Zu der Anfrage nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. Im Juli 2012 wurde Hessen Mobil durch das Amt für Straßenbau und Erschließung auf den in den Lichtraum des parallel zur BAB 661 verlaufenden Wirtschaftswegs hineinragenden Böschungsbewuchs aufmerksam gemacht und um Prüfung und Rückmeldung zu den notwendigen Maßnahmen gebeten. Eine Rückmeldung bzw. Nachfrage zum Umfang der notwendigen Arbeiten durch HessenMobil erfolgte nicht. Ebenfalls hat Hessen-Mobil gegenüber dem Magistrat bisher keine Auskunft darüber gegeben, warum die Rückschnittarbeiten in diesem Umfang erfolgt sind. Zu 2. Es ist nicht zutreffend, dass die Rodungsarbeiten wegen Verschattung notwendig waren. Lediglich das Lichtraumprofil des Wirtschaftsweges und somit die Verkehrssicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Anliegern waren eingeschränkt. Weiterhin ist es nicht zutreffend, dass Hessen-Mobil durch das Amt für Straßenbau und Erschließung beauftragt wurde, die zwischen der BAB 661 und dem Wirtschaftsweg in Oberrad verlaufende Böschung zu roden. Zu 3. Werden Anlieger bzw. Grundstückseigentümer von der Stadt Frankfurt angewiesen, das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen wieder herzustellen, wird unter anderem auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Ebenfalls geben die zuständigen Fachämter bei Rückfragen Auskunft hinsichtlich des Umfangs der notwendigen Rückschnittarbeiten. Hessen Mobil wird vor dem Hintergrund der Geschehnisse zukünftig deutlicher als bisher auf die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit den städtischen Fachämtern hinsichtlich Art und Umfang bei Grünpflegearbeiten hingewiesen werden. Zu 4. Der Magistrat plant keine Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden zur Kompensation. Vor dem Hintergrund, dass die stark zurückgeschnittenen Bäume und Sträucher bereits wieder austreiben und in kurzer Zeit wieder eine dichte Lärmbarriere schaffen werden, ist dies nicht notwendig. Auf die Antwort des Verkehrsdezernenten auf die Frage F 868 vom 19.04.2013 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.04.2013, V 726

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