Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1227
Betreff: Installation einer
mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Die Langzeitmessung in der
Seulberger Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ergab ein durchschnittliches
tägliches Verkehrsaufkommen von lediglich 300 Fahrzeugen. Die Rechtsprechung
legt für die in verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschriebene
Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeitsspanne von 4 km/h bis 10 km/h, aber
deutlich unter 20 km/h, fest. Die Geschwindigkeit von 90 Prozent aller in
diesem Bereich gemessenen Verkehrsteilnehmer bewegte sich im vorgeschriebenen
Rahmen zwischen 10 km/h und 20 km/h. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände
(Geschwindigkeitsverhalten, Unfalldaten, Verkehrsaufkommen und
Verkehrssituation) wird von der Installation einer mobilen
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2012, OM 1760