Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1227
Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Die Langzeitmessung in der Seulberger Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ergab ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von lediglich 300 Fahrzeugen. Die Rechtsprechung legt für die in verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeitsspanne von 4 km/h bis 10 km/h, aber deutlich unter 20 km/h, fest. Die Geschwindigkeit von 90 Prozent aller in diesem Bereich gemessenen Verkehrsteilnehmer bewegte sich im vorgeschriebenen Rahmen zwischen 10 km/h und 20 km/h. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (Geschwindigkeitsverhalten, Unfalldaten, Verkehrsaufkommen und Verkehrssituation) wird von der Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage abgesehen.