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Kleinkindschaukel auf dem Spielplatz Heideplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Kleinkindschaukel kann auf dem Heideplatz nicht aufgestellt werden. Selbst bei der kleinsten Version ist ein Flächendarf von 12 m2 (Fallschutz- und Sicherheitsbereich) notwendig. Bedenkt man nun, dass die Schaukel auch nicht im Verkehrsweg eingebaut werden darf, ist keine ausreichende Fläche vorhanden. Das zuständige Grünflächenamt wird an dem bestehenden Doppel-Schaukelbock einen der beiden Sitze durch einen Kleinkindersitz ersetzen.

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