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Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1225 Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg Zu 1.: Nein, das zukünftige "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 7, liegt nicht innerhalb eines amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu 2.: Im Baugenehmigungsverfahren wurde kein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt. Zu 3.: Für die temporäre Grundwasserentnahme (Grundwasserhaltung) im Zuge der Baumaßnahme wurde ein wasserrechtlicher Antrag inkl. technischer und hydrogeologischer Erläuterung gestellt und zu wasserwirtschaftlich relevanten Themen Stellung genommen. Grundwasserentnahmen sind immer auf das unbedingt notwendige und technisch mögliche Maß zu beschränken. Im Falle des Hofguts Obermühle wurde darum für die Dauer der Grundwasserhaltung ein druckwasserdichter Baugrubenverbau (Mixed-ln-Place - Dichtwand) in den Untergrund eingebracht. Hierdurch wird der Grundwasserzufluss in die Baugrube und dadurch letztlich die Grundwasserentnahme reduziert. Um eine langfristige Beeinflussung der Grundwasserströmung zu verhindern, wird der Baugrubenverbau nach Beendigung der Grundwasserhaltung geöffnet. Weiterhin wird das Untergeschoss des Gebäudes mit wasserundurchlässigem Beton ausgebildet, um das Gebäude vor eindringendem Grundwasser zu schützen. Zu 4.: Im Laufe der Grundwasserhaltung wurden bisher keine Auswirkungen auf das Umfeld der Baumaßnahme festgestellt. Die Grundwasserstände schwanken im cm-Bereich, was jedoch auch auf jahreszeitlich (natürlich) bedingte Schwankungen zurückgeführt werden kann. Eine dauerhafte signifikante Veränderung der Grundwasserströmung ist durch den Bau der Tiefgarage nicht zu erwarten (s. a. Antwort auf Frage 3 - Öffnung des Verbaus). Zu 5.: Nein, für den Urselbach gibt es keine Gefahrenkarte gemäß § 74 WHG. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt jedoch der Öffentlichkeit mit dem Geoportal www.geoportal.hessen.de (Themenauswahl Umwelt / Überschwemmungsgebiete Hessen) verschiedene Karten zur Verfügung, in denen u.a. auch amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete eingesehen werden können. Zu 6.: Bei Arbeitsbeginn waren zahlreiche Gebäude niedergelegt, nur nach Südwesten blieben die denkmalgeschützten Mühlengebäude erhalten. Es handelt sich um die Niederurseler Bannmühle. Das Gelände ist geprägt vom Urselbach und den Mühlgräben. In der Ortsgeschichte wird u.a. die Mühle mit dem Standort der Urseler Niederungsburg in Verbindung gebracht. Bisher waren keinerlei archäologische Belege oder Funde vorhanden. Unstrittig ist die fränkische Gründung von Ober-, Mittel- und Niederursel, sicher wird der Ort jedoch erst in einer Urkunde von 1132 genannt. Spätestens ab dem 13. Jh. wurde der Ort durch die Reichsministerialen, die Vögte von Ursel, verwaltet, die eine kleine Burg am Urselbach bewohnten. Durch die Ausgrabungen konnte der Standort der Burg zweifelsfrei benachbart der Obermühle identifiziert werden. Zwar sind keine baulichen Reste fassbar, die Funde gehören jedoch in einen adeligen Zusammenhang und können nicht aus dem Bereich der Mühle stammen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1205 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5667