Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1225 Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle -
Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg
Zu 1.: Nein, das zukünftige "Hofgut Obermühle",
Obermühlgasse 7, liegt nicht innerhalb eines amtlich festgesetzten
Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu 2.: Im Baugenehmigungsverfahren wurde kein
hydrogeologisches Gutachten vorgelegt. Zu 3.: Für die temporäre Grundwasserentnahme
(Grundwasserhaltung) im Zuge der Baumaßnahme wurde ein wasserrechtlicher Antrag
inkl. technischer und hydrogeologischer Erläuterung gestellt und zu
wasserwirtschaftlich relevanten Themen Stellung genommen. Grundwasserentnahmen sind immer auf das unbedingt
notwendige und technisch mögliche Maß zu beschränken. Im Falle des Hofguts
Obermühle wurde darum für die Dauer der Grundwasserhaltung ein
druckwasserdichter Baugrubenverbau (Mixed-ln-Place - Dichtwand) in den
Untergrund eingebracht. Hierdurch wird der Grundwasserzufluss in die Baugrube
und dadurch letztlich die Grundwasserentnahme reduziert. Um eine langfristige
Beeinflussung der Grundwasserströmung zu verhindern, wird der Baugrubenverbau
nach Beendigung der Grundwasserhaltung geöffnet. Weiterhin wird das Untergeschoss des Gebäudes mit
wasserundurchlässigem Beton ausgebildet, um das Gebäude vor eindringendem
Grundwasser zu schützen. Zu 4.: Im Laufe der Grundwasserhaltung wurden bisher keine
Auswirkungen auf das Umfeld der Baumaßnahme festgestellt. Die Grundwasserstände
schwanken im cm-Bereich, was jedoch auch auf jahreszeitlich (natürlich)
bedingte Schwankungen zurückgeführt werden kann. Eine dauerhafte signifikante Veränderung der
Grundwasserströmung ist durch den Bau der Tiefgarage nicht zu erwarten (s. a.
Antwort auf Frage 3 - Öffnung des Verbaus). Zu 5.: Nein, für den Urselbach gibt es keine Gefahrenkarte
gemäß § 74 WHG. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
stellt jedoch der Öffentlichkeit mit dem Geoportal www.geoportal.hessen.de
(Themenauswahl Umwelt / Überschwemmungsgebiete Hessen) verschiedene Karten zur
Verfügung, in denen u.a. auch amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete
eingesehen werden können. Zu 6.: Bei Arbeitsbeginn waren zahlreiche Gebäude
niedergelegt, nur nach Südwesten blieben die denkmalgeschützten Mühlengebäude
erhalten. Es handelt sich um die Niederurseler Bannmühle. Das Gelände ist
geprägt vom Urselbach und den Mühlgräben. In der Ortsgeschichte wird u.a. die Mühle mit dem
Standort der Urseler Niederungsburg in Verbindung gebracht. Bisher waren
keinerlei archäologische Belege oder Funde vorhanden. Unstrittig ist die fränkische Gründung von Ober-,
Mittel- und Niederursel, sicher wird der Ort jedoch erst in einer Urkunde von
1132 genannt. Spätestens ab dem 13. Jh. wurde der Ort durch die
Reichsministerialen, die Vögte von Ursel, verwaltet, die eine kleine Burg am
Urselbach bewohnten. Durch die Ausgrabungen konnte der Standort der Burg
zweifelsfrei benachbart der Obermühle identifiziert werden. Zwar sind keine
baulichen Reste fassbar, die Funde gehören jedoch in einen adeligen
Zusammenhang und können nicht aus dem Bereich der Mühle stammen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.03.2019, V
1205
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5667