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Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1224 Betreff: Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145 Zu Punkt 1: Das Gebäude ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) erfasst. Nach § 18 HDSchG sind alle Maßnahmen an und in einem Kulturdenkmal genehmigungspflichtig. Dem Denkmalamt sind Unstimmigkeiten bekannt. Es liegen Verstöße gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz vor. Die daraus folgenden Abstimmungen und Genehmigungsverfahren waren sehr beratungsintensiv und langwierig. Zur Nachvollzierbarkeit der Genese seit dem Eigentümerwechsel folgt eine Übersicht: - Im Rahmen einer Baukontrolle am 14.09.2015 wurden ungenehmigte Umbau- und Renovierungsarbeiten im Inneren des Hauses festgestellt. Daraufhin wurde vom zuständigen Konservator des Denkmalamts ein Baustopp ausgesprochen. Dieser wurde am 15.09.2015 der damals neuen Eigentümerin im Rahmen eines Gesprächs zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis vorgelegt und gegengezeichnet. - Ein daraufhin am 24.11.2015 eingereichter denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsantrag zur Legalisierung der bereits weit fortgeschrittenen Arbeiten wurde am 26.11.2015 von der Eigentümerin zurückgezogen, da die beantragten Maßnahmen eine zuvor nicht besprochene Nutzungsänderung beinhalteten und somit ein Bauantrag erforderlich wurde. Der Baustopp blieb bestehen. - Am 27.04.2017 erfolgte im Denkmalamt ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Eigentümerin und ihrem beauftragten Architekten für eine geplante Umnutzung sowie Sanierungsmaßnahmen an der Fassade. - Am 31.05.2017 wurde ein entsprechender Bauantrag bei der Bauaufsicht eingereicht. - Am 13.06.2017 folgte ein Hinweis aus der Bevölkerung, dass im Hause Arbeiten stattfänden. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung lag nicht vor. Die 2015 aufgegriffenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Inneren waren entgegen des Baustopps zwischenzeitlich abgeschlossen. - Am 05.07.2017 folgte die Ablehnung des Bauantrags durch die Bauaufsicht, da u.a. die denkmalschutzrechtlichen Belange anhand der mangelhaften Unterlagen nicht geprüft werden konnten. - Am 12.07.2018 wurde erneut ein Bauantrag bei der Bauaufsicht eingereicht. Die erneut unvollständigen Unterlagen wurden nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit den beauftragten Architekten bezüglich aller denkmalschutzrechtlicher Belange vervollständigt, so dass die positive Stellungnahme des Denkmalamts im Baugenehmigungsverfahren am 25.02.2019 an die Bauaufsicht ging. Am 02.04.2019 erging die Baugenehmigung. Das Denkmalamt geht davon aus, dass bei Einhaltung der Baugenehmigung einer Umnutzung im Erdgeschoss und einer Sanierung der Fassade des Kulturdenkmals nichts im Wege steht. Zu Punkt 2: Das Denkmalamt hat in der Zeit vom Erstkontakt mit der Eigentümerin im September 2015 bis zur abschließenden Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren im Februar 2019 mehrfach sehr zeitintensive Abstimmungsgespräche mit der Eigentümerin und den beauftragten Architekten geführt. Dabei stand die denkmalfachliche Beratung für eine genehmigungsfähige Planung sowie eine Möglichkeit der Legalisierung der ungenehmigt ausgeführten Maßnahmen stets im Vordergrund. Zu Punkt 3: Unstimmigkeiten zwischen der Eigentümerin und dem Denkmalamt wurden dem Stadtteilmanagement Höchst nicht vorgetragen. Jedoch bestand Kontakt mit der Eigentümerin zu Fördermöglichkeiten beim Umbau der gewerblichen Erdgeschosszone in der Fläche und der Fassade. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4466

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