Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1224 Betreff: Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145
Zu Punkt
1: Das Gebäude ist in der
Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1)
des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) erfasst. Nach § 18 HDSchG sind
alle Maßnahmen an und in einem Kulturdenkmal genehmigungspflichtig. Dem Denkmalamt sind Unstimmigkeiten bekannt. Es
liegen Verstöße gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz vor. Die daraus
folgenden Abstimmungen und Genehmigungsverfahren waren sehr beratungsintensiv
und langwierig. Zur Nachvollzierbarkeit der Genese seit dem Eigentümerwechsel
folgt eine Übersicht: - Im Rahmen einer Baukontrolle am 14.09.2015 wurden
ungenehmigte Umbau- und Renovierungsarbeiten im Inneren des Hauses
festgestellt. Daraufhin wurde vom zuständigen Konservator des Denkmalamts ein
Baustopp ausgesprochen. Dieser wurde am 15.09.2015 der damals neuen
Eigentümerin im Rahmen eines Gesprächs zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis
vorgelegt und gegengezeichnet. - Ein daraufhin am 24.11.2015 eingereichter
denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsantrag zur Legalisierung der bereits weit
fortgeschrittenen Arbeiten wurde am 26.11.2015 von der Eigentümerin
zurückgezogen, da die beantragten Maßnahmen eine zuvor nicht besprochene
Nutzungsänderung beinhalteten und somit ein Bauantrag erforderlich wurde. Der
Baustopp blieb bestehen. - Am 27.04.2017 erfolgte im Denkmalamt ein erstes
Abstimmungsgespräch mit der Eigentümerin und ihrem beauftragten Architekten für
eine geplante Umnutzung sowie Sanierungsmaßnahmen an der Fassade. - Am 31.05.2017 wurde ein entsprechender Bauantrag
bei der Bauaufsicht eingereicht. - Am 13.06.2017 folgte ein Hinweis aus der
Bevölkerung, dass im Hause Arbeiten stattfänden. Eine denkmalschutzrechtliche
Genehmigung lag nicht vor. Die 2015 aufgegriffenen Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen im Inneren waren entgegen des Baustopps zwischenzeitlich
abgeschlossen. - Am 05.07.2017 folgte die Ablehnung
des Bauantrags durch die Bauaufsicht, da u.a. die denkmalschutzrechtlichen
Belange anhand der mangelhaften Unterlagen nicht geprüft werden konnten.
- Am 12.07.2018 wurde erneut ein Bauantrag bei der
Bauaufsicht eingereicht. Die erneut unvollständigen Unterlagen wurden nach
mehreren Abstimmungsgesprächen mit den beauftragten Architekten bezüglich aller
denkmalschutzrechtlicher Belange vervollständigt, so dass die positive
Stellungnahme des Denkmalamts im Baugenehmigungsverfahren am 25.02.2019 an die
Bauaufsicht ging. Am 02.04.2019 erging die Baugenehmigung. Das Denkmalamt geht davon aus, dass bei Einhaltung
der Baugenehmigung einer Umnutzung im Erdgeschoss und einer Sanierung der
Fassade des Kulturdenkmals nichts im Wege steht. Zu Punkt 2: Das Denkmalamt hat in der Zeit vom Erstkontakt mit
der Eigentümerin im September 2015 bis zur abschließenden Stellungnahme im
Baugenehmigungsverfahren im Februar 2019 mehrfach sehr zeitintensive
Abstimmungsgespräche mit der Eigentümerin und den beauftragten Architekten
geführt. Dabei stand die denkmalfachliche Beratung für eine genehmigungsfähige
Planung sowie eine Möglichkeit der Legalisierung der ungenehmigt ausgeführten
Maßnahmen stets im Vordergrund. Zu Punkt 3: Unstimmigkeiten zwischen der Eigentümerin und dem
Denkmalamt wurden dem Stadtteilmanagement Höchst nicht vorgetragen. Jedoch
bestand Kontakt mit der Eigentümerin zu Fördermöglichkeiten beim Umbau der
gewerblichen Erdgeschosszone in der Fläche und der Fassade. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.03.2019, OM 4466