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Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bleichstraße sowie auf allen anderen Tempo-50-Straßen innerhalb des Anlagenrings bereits Anfang Dezember 2020 auf 40 km/h begrenzt wurde. Das führte zu einer entsprechend niedrigeren Geschwindigkeit im gesamten Bereich. Darüber hinaus wurde die Geschwindigkeit im Bereich der Liebfrauenschule in der Zeit von Montag bis Freitag von 07.00 -18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt. Die entsprechende Beschilderung ist auf großen Tafeln am rechten und linken Fahrbahnrand eindeutig und klar erkennbar angebracht. Die Bleichstraße war Teil der Machbarkeitsstudie für eine innerstädtische Fahrrad-trasse im Bereich City- / Anlagenring. Die Ergebnisse aus der Studie wurden am
  2. März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird mit der Planung in Teilabschnitten begonnen. Da in dem genannten Bereich der Bleichstraße, zwischen Brönnerstraße und Petersstraße, voraussichtlich keine baulichen Maßnahmen notwendigen sein werden, dürfte dieser Bereich einer der ersten zu realisierenden Abschnitte sein. Das bedeutet, dass die rechte Fahrspur dem Bus- und Radverkehr vorbehalten sein wird und dementsprechend beschildert und markiert wird. Dadurch wird der Querschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich reduziert und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nochmals klarer. Zu 2.: In der Bleichstraße ist Montag - Freitag von 7- 18 Uhr beginnend nach Ecke Brönnerstraße auf einem Abschnitt von 150m Tempo 30 angeordnet. Die Städtische Verkehrspolizei führt in diesem Abschnitt Geschwindigkeitskontrollen zur Schulwegsicherung durch. Die Anregung wird zum Anlass genommen, zu prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen, um einen Antrag zur Genehmigung der Einrichtung einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage (Enforcement-Trailer) zu stellen. In der Schäfergasse / Stephanstraße sind Geschwindigkeitskontrollen aus technischen Gründen nicht möglich, da keine ausreichend lange Messstrecke gegeben ist. Zu 3.: Wie dem Ortsbeirat bekannt ist, betreibt der Magistrat die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs im gesamten Bereich Stiftstraße, Stephanstraße, Brönnerstraße, Schäfergasse, Alte Gasse, Vilbeler Straße und Große Friedberger Straße. Sobald die notwendigen Planungen abgeschlossen sind und ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat berichten. Die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022 (ST 2609) hat weiterhin Gültigkeit.

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